Als ich vor einiger Zeit den Beitrag über die Unschärfe der Begriffe „Pflicht“ und „Zwang“ bzw. die rechtlichen Auswirkungen eines Verstoßes gegen irgendeine „Pflicht“ schrieb, hatte ich nicht erwartet, dass die Coronazis allen Ernstes behaupten würden, eine allgemeine gesetzliche „Impf“-Pflicht würde ja in letzter Konsequenz nicht auch zu Zwangsbehandlungen führen. In der Form, dass ein „Impf“-Unwilliger eben von der Polizei abgeholt und einem Erben Mengeles vorgeführt wird, der diese fixierte Person dann gegen ihren Willen „impft“. Stattdessen solle man sich durch die Zahlung von Bußgeldern, wie beim Missachten von Verkehrsverboten, Radwegbenutzungspflichten, Falschparken oder Zu-Schnell-Fahren „freikaufen“ können; von weiteren zivilrechtlichen Benachteiligungen mal abgesehen. „Coronoia: Pflicht ohne Zwang?“ weiterlesen