„Radweg“ Moschelmühle – Biebermühle

Der Kampf mit den Straßenverkehrsbehörden ist eine ziemliche Sisyphus-Aufgabe. Und daher definitiv nichts für Leute ohne Geduld. ;o) Wo man an der einen Stelle versucht, überflüssige Benutzungspflichten an (mehr oder weniger) straßenbegleitenden Wegelchen aufheben zu lassen, muss man selbst im Jahr 2018 dafür an anderen Stellen noch dafür kämpfen, dass Radfahrer abgesetzte und eigenständige Wege überhaupt legal benutzen dürfen. Wie zum Beispiel auch jenen Weg entlang der B 270 zwischen der Biebermühle und Waldfischbach-Burgalben. Für das südliche Ende ist die VG Thaleischweiler-Wallhalben zuständig, für den (überwiegenden) nördlichen Teil die VG Waldfischbach-Burgalben. Die Verwaltung der Letztgenannten eignet sich recht gut als Beispiel dafür, mit welcher Ignoranz man den Hinweisen von Radfahrern auf unpassende oder gar rechtswidrige Verkehrszeichen immer noch begegnet. „„Radweg“ Moschelmühle – Biebermühle“ weiterlesen

Über schmale Brücken musst du fahrn

Nein, ich bin kein Schlagerfan. Überhaupt nicht…! Aber der Titel bot sich grade so schön an. ;o)

Entlang des (eigenständigen) Schwarzbachtal-Radwegs gibt es bei Rieschweiler-Mühlbach eine Brückenkonstruktion, damit Radfahrer und Fußgänger von der Nord- auf die Südseite des südwestpfälzischen Hauptflusses (bzw. umgekehrt) gelangen können. Jenes Brückchen ist auch noch nicht so unheimlich alt; ich kann mich noch dran erinnern, dass dieser Abschnitt des Schwarzbachtal-Radweges zu Beginn meiner Rennrad-Leidenschaft noch nicht existierte. Ich vermute mal, dass die Brücke vor ca. 15 Jahren installiert wurde. „Über schmale Brücken musst du fahrn“ weiterlesen

Polizei kontrolliert Bellheimer Schleichweg

Pressemeldung der PD Landau vom 24. August 2018:

Rülzheim/Bellheim (ots) – Die L540 zwischen Rülzheim und Bellheim ist derzeit aufgrund des Neubaus einer Südumgehung der Ortsgemeinde Bellheim für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Aufgrund einer Vielzahl von Bürgerbeschwerden wurde am Dienstag im Zeitraum 14:40 bis 15:00 Uhr und am Donnerstag zwischen 12:50 und 13:30 Uhr das Durchfahrtsverbot am Landwirtschaftsweg zwischen Rülzheim und Bellheim überwacht. Hierbei konnten insgesamt 12 Fahrzeuge festgestellt werden, welche die genannte Strecke verbotenerweise befuhren. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Der Landwirtschaftsweg ist auch als Fahrradweg gekennzeichnet, wodurch er neben den land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen auch von vielen Fahrradfahrern befahren wird. Auch viele Fußgänger sind in diesem Bereich unterwegs. Durch den regelwidrigen zusätzlichen Fahrzeugverkehr können insbesondere für den Fahrradverkehr und Fußgänger gefährliche Situationen entstehen. Die Polizei bittet erneut darum, die ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu befahren. Polizeiliche Überwachungen des Durchfahrtsverbots und entsprechende Kontrollen werden weiterhin durchgeführt.

Warum man da jetzt mit dem Auto durchfahren muss – so groß ist der Umweg über die B 9 auch nicht grade. Kostet dann halt 20 Euro „Feldweg-Maut“ (BKatV, Lfd. Nr. 141.3). Radfahrer bezahlen dann 15 Euro. Find ich persönlich etwas unverhältnismäßig; 5 Euro würden da reichen.

Es handelt sich dabei um diesen Weg. Wär mal interessant zu wissen, ob dieser HBR-Weg tatsächlich straßenverkehrsrechtlich auch für Radfahrer freigegeben ist…? Man sieht auf der Aufnahme des mapillary-Radfahrers, der an der Einfahrt des Weges bei Rülzheim vorbeiradelte, zumindest (meine ich) nur ein Zusatzzeichen zum üblichen Verbot für Fahrzeuge aller Art.

Joachim…!? ;o)

Update vom 30. August

Am 30. August wurde zwischen 7:30 und 8:30 Uhr nochmal kontrolliert. Dieses Mal kürzten 5 Pkw-Fahrer ab. 12 + 5 = 17 Fahrzeuge in 2 Stunden. Da scheint ordentlich was los zu sein. Eindeutig eine Verkehrsstärke, die den umgehenden Bau eines Geh- und Radwegs neben diesem Wirtschaftsweg erfordert! ;o)

Schotterkurve bei Bruchmühlbach

Während meiner letzten beiden Touren in die Nordpfalz war ich wegen der Umleitung bei Vogelbach gezwungen, nach längerer Zeit mal wieder den nördlich der Bahnlinie verlaufenden HBR-beschilderten Weg zu benutzen. Hin und wieder habe ich dort übrigens auch schon Züge fotografiert und fand den Weg daher auch ganz nützlich. Derzeit dient der Zustand des Weges aber einmal mehr als Beispiel dafür, warum ich kaum noch Lust habe, mit dem Rennrad abseits von klassifizierten Straßen zu fahren. „Schotterkurve bei Bruchmühlbach“ weiterlesen

B-10-Radweg = „Langsamfahrstrecke“

Man lernt nie aus. Wegen der stark verschmutzten und gefährlichen Stelle auf dem B-10-Radweg am Ausgang des Nesseltales hatte ich Ende April das Forstamt Westrich, welches Eigentümer dieses Weges ist, angeschrieben. Ein Mitarbeiter des Forstreviers Rodalben antwortete mir kurz, wie er mich telefonisch erreichen könne. Ich bat darum, mir per e-mail zu antworten, da ich für meinen Blog eine dokumentier- und zitierbare Kommunikationsform vorziehe. Leider erhielt ich dann trotz einer weiteren Nachfrage keine Antwort mehr. „B-10-Radweg = „Langsamfahrstrecke““ weiterlesen

Matschmulde auf dem B-10-Radweg

Nachdem ich am 15. Juni die Hauenstein-Schikane fotografiert hatte, ging es wieder über den B-10-Radweg Richtung Hinterweidenthal. Die B 10 ist bekanntermaßen die einzige klassifizierte Straße im Kreis Südwestpfalz, die per Verbot für Radverkehr für den Radverkehr gesperrt ist. Während auf jenem parallel verlaufenden Radweg jedoch kein Winterdienst geleistet wird.

Aber auch im Sommer hat dieser Weg seine Tücken – wenn er bspw. wegen unangekündigter Forstarbeiten mal eben (wenn es geht noch irgendwo in der Mitte) gesperrt wird. Direkt am Beginn bei Hauenstein (an der Wartenbach-Quelle) gibt es zudem eine stets stark verschmutzte Stelle, die mich schon seit mehreren Jahren aufregt. Meist darf ich dann halt mein Rennrad über die Matschmulde tragen, um es mir nicht einzusauen. „Matschmulde auf dem B-10-Radweg“ weiterlesen

Schwarzbachtalschmalweg

In diesem Beitrag hatte ich mal kurz angerissen, dass der Radverkehr im südwestpfälzischen Schwarzbachtal zwischen Zweibrücken und der Biebermühle insgesamt betrachtet recht willkürlich mal auf straßenbegleitenden Wegen (mit Fahrbahnverbot durch Gemeinsamer Geh- und Radweg) geführt wird, mal auf abgesetzten Wegen. Der letzte Abschnitt zwischen Thaleischweiler-Fröschen ist so eine merkwürdige Zwischenlösung; inbs. wegen einer umständlichen Trassierung des Weges unter dem Zubringer zur A 62 hindurch. „Schwarzbachtalschmalweg“ weiterlesen

Verwirrende Wegweiser im Queichtal

Die Stelle, an der das Wellbach- in das Queichtal einmündet, ist ein bedeutsamer Verkehrsknoten. Hier beginnt in Richtung Osten der als Kraftfahrstraße ausgewiesene Tunnelabschnitt der B 10. Für Radfahrer ist dieser Knoten auch ganz interessant, weil hier einige Vorwegweiser und Wegweiser zum Einsatz kommen, um den Radverkehr zu lenken. Leider sind die Zeichen widersprüchlich, suggerieren Verkehrsverbote, wo (derzeit) keine sind – und fordern den Radfahrer mal wieder dazu auf, Ordnungswidrigkeiten zu begehen. „Verwirrende Wegweiser im Queichtal“ weiterlesen

Rot-weiß-blaue Widersprüche

Nachdem ich das kurze Dellfelder Wegelchen fotografiert hatte, musste ich noch schnell überprüfen, ob die von Joachim vor einer Weile in einem Kommentar erwähnte Schilderkombination Verbot für Fahrzeuge aller Art + Anlieger frei + Gemeinsamer Geh- und Radweg im Schwarzbachtal an der von mir vermuteten Stelle (am Bahnübergang in der Hauptstraße) zu finden ist – und das war sie. Auch hier wird wie bei Mauschbach oder bei Gimsbach erst (auch) der Radverkehr pauschal verboten, um ihn gleichzeitig ausdrücklich zu erlauben. „Rot-weiß-blaue Widersprüche“ weiterlesen

Isses nun verboten – oder nicht?

Dass in der Südwestpfalz die offiziellen Radverkehrs-Routen fast ausnahmslos über straßenverkehrsrechtlich nicht freigegebene Wirtschaftswege führen, hab ich ja schon mehrfach angesprochen. Ich selbst unterlag über viele Jahre ebenfalls dem Irrglauben, dass das Verbot für Fahrzeuge aller Art kein Radfahrverbot beinhalten würde. Das lag eben auch daran, dass auch die ausgeschilderten Vorgänger des HBR-Wegesystems (meist regionale Tourenvorschläge) ganz hemmungslos auf gesperrten Wirtschaftswegen verliefen. Als Bürger geht man also erst einmal davon aus, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Und verklagt ggf. dann später die Behörden auf Schadenersatz. „Isses nun verboten – oder nicht?“ weiterlesen