Pressemeldung der PI Edenkoben vom 24. April 2018:
Edenkoben (ots). Bei der Ausfahrt aus einem Tankstellengelände in den Fließverkehr übersah am Mo., 23.04., ein PKW-Fahrer eine Radfahrerin. Diese stürzte zu Boden und zog sich Schürfwunden zu. Am PKW entstand bei dem Zusammenstoß ein Sachschaden von etwa 2.000 EUR. Es wird sowohl gegen den PKW Fahrer, wie auch gegen die Radfahrerin ermittelt, da diese den Gehweg in entgegengesetzter Richtung befuhr.
Auf meine Nachfrage nach dem genauen Unfallort (in Edenkoben gibt es mehrere Tankstellen) hängte der Sachbearbeiter netterweise noch ein Foto der Unfallstelle an die e-mail mit dran:

Die exaktere Beschreibung der Unfallstelle:
Der PKW fuhr aus der Ausfahrt der HEM Tankstelle (Staatsstr. 1 / 67480 Edenkoben), die Radfahrerin in Pfeilrichtung. Tatsächlich ist der Weg für Radfahrer in die andere Richtung als die Radfahrerin fuhr (also in Rtg. Edesheim) freigegeben.
Ich fände ja mal eine Untersuchung ganz interessant, inwiefern die Freigabe von Gehwegen für Radfahrer das Geisterradeln begünstigt bzw. fördert?
In Edenkoben hab ich übrigens (zumindest im Grundstudium 1) studiert. 😉