Ist das Eckenparken in Pirmasens (l)egal?

An meiner Heimatstadt gibt es in verkehrsrechtlicher Hinsicht eigentlich überhaupt nichts, was mich nicht jeden Tag ankotzen würde. Das betrifft vor allem auch die allgemeine ordnungsrechtliche Duldung des Gehwegparkens, welches letzten Endes auch vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau abgesegnet wurde. Nicht weniger ignorant betrachtet das sogenannte Pirmasenser „Ordnungsamt“ die Vorschriften zum verbotenen Eckenparken. Auch diese grundlegenden Vorschriften der StVO werden faktisch nirgends in der Stadt von den sogenannten „Ordnungshütern“ beanstandet. Denn ansonsten würde man es sich ja mit den autofahrenden Wählern verscherzen.

Eine Strecke, die ich ziemlich häufig befahre, ist die Kornstraße in Richtung Fröhnstraße. Dort muss ich durch, wenn ich nach einem Einkauf im Kaufland nach Hause fahre. Unter anderem, weil die Einbahnstraßen in der Kreuzgasse und Pirminiusstraße nicht für Radfahrer freigegeben sind.

Im Februar hatte ich mal wieder die Schnauze gestrichen voll von der Untätigkeit der Verwaltung gegenüber den altbekannten Gewohnheits-Falschparkern an dieser Ecke – und startete einen Faden bei X, den ich über zwei Monate regelmäßig gepflegt hatte. In diesem dokumentierte ich vom 24. Februar bis zum 22. April das alltägliche Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Am 25. Februar hatte sogar das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Westpfalz die Stadt Pirmasens darum gebeten, sich das mal anzuschauen.

Die im ursprünglichen Beitrag ebenfalls getaggte @stadtpirmasens reagierte darauf aber weder bei X, noch draußen auf der Straße.

Was steht denn nun eigentlich im § 12 (3) Nr. 1 StVO?

Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

Das Beparken der linken Fahrbahnhälfte ist im oberen Teil der Kornstraße nur deshalb erlaut, weil jene dort als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Diese trifft in einem relativ spitzen Winkel auf die Fröhnstraße; ebenfalls eine Einbahnstraße.


Dokumentation

Für all jene ohne X-Account möchte ich auch hier die Entwicklung fotografisch dokumentieren.

24. Februar 2025

6. März

8. März

10. März

12. März

18. März

21. März

29. März

6. April

14. April

15. April

22. April

Nicht mehr bei X gepostet hatte ich die folgenden Aufnahmen. Beginnend am 24. April.

Ich verlor dann allerdings doch zunehmend die Lust. Am 5. Mai machte ich mir zum vorerst letzten Mal die Mühe, einen Screenshot zu erstellen.


Die Stadt Pirmasens wusste prinzipiell über ihren Social-Media-Account seit Ende Februar von der Problematik. Da ich diese Angelegenheit allerdings auch nutzen wollte, um zu testen, ob derartige Hinweise auch über diese Plattform an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden, wartete ich mit einem konkreten Hinweis per e-mail an das Ordnungsamt der Stadt bis zum 7. April.

Die Stadt tat das, was sie mit all meinen Anfragen macht: Sie ignorierte diese; einschließlich einer Erinnerung vom 22. April. Am 5. Mai packte ich alle Aufnahmen in eine weitere e-mail und reichte bei der Landesordnungsbehörde (angegliedert an die ADD) eine Beschwerde gegen die Stadt Pirmasens wegen Untätigkeit ein.

Beschwerde bei der ADD

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte die zuständige Aufsichtsbehörde hiermit darum, das Ordnungsamt der Stadt Pirmasens anzuweisen, die seit jeher bestehende Duldung des verbotenen Parkens im Einmündungsbereich zwischen der Korn- und der Fröhnstraße zu beenden und gegen die gewohnheitsmäßigen Falschparker vorzugehen.

Auf meine Anfragen dbzgl. hat das Ordnungsamt bis heute nicht reagiert und es ist ob des weiterhin unveränderten Verhaltens der gewohnheitsmäßigen Falschparker auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht gegen jene ordnungsbehördlich vorgegangen.

Ich hatte zudem auf meinem X-Account seit dem 24.02.25 regelmäßig die @stadtpirmasens darauf hingewiesen, dass dort rechtswidrig geparkt wird. Auch auf dieser Plattform wurde nicht reagiert. Auch ein Hinweis des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 25.02.25 an die Stadt wurde ignoriert.

Das Problem ist auch auf den Luftbildern von Google Maps und maps.rlp.de erkennbar.

Die Stadt Pirmasens ist die für den Vollzug der StVO zuständige Ordnungsbehörde. Sie kommt nicht nur dort ihren Pflichten generell nicht nach, sondern spornt durch ihre jahrelange Untätigkeit ein derartiges Fehlverhalten an, welches Fußgänger nicht nur behindert, sondern auch aufgrund der Sichteinschränkungen gefährdet.

Diese Nichtsanktionierung gewohnheitsmäßiger Verstöße führt genau zu jener faktisch nicht mehr vorhandenen Moral anderer Verkehrsteilnehmer in dieser Stadt, sich insb. auch nicht mehr an grundlegende Park-Regelungen zu halten. Jeder weiß, dass er damit durchkommt und nicht vom Ordnungsamt, welches nicht einmal anlässlich konkreter Hinweise tätig wird, belästigt wird.

Es ist im Übrigen auch bezeichnend, dass die hiesige Polizeiinspektion ebenfalls nicht gegen dieses Problem vorgeht, obwohl aufgrund der Nähe zum Gebäude der PI durch die tagtäglichen Streifenfahrten das Problem ebenfalls bekannt ist.

Die beigefügten Aufnahmen enthalten im Dateinamen jeweils das Datum.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Schneble


Die Landesordnungsbehörde tat wiederum das, was sie bereits zu meiner Beschwerde wegen des Nichtvorgehens gegen einen in behindernder Weise geparkten Lkw in der Schillerstraße tat: Sie teilte mir mit, dass die allgemeine Weigerung der Stadt Pirmasens, von Amts wegen ihre ordnungsrechtlichen Aufgaben im Sinne der StVO wahrzunehmen, rechtmäßig wäre. Am 5. Juni erhielt ich die folgende Antwort.

Sehr geehrter Herr Schneble,

Ihre Eingabe, die sich auf Falschparker an der Ecke Korn- und Fröhnstraße bezieht, habe ich an die Stadtverwaltung Pirmasens mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die Antwort liegt mir nunmehr vor.

Die Stadtverwaltung Pirmasens teilt mit, dass die Fröhnstraße bergaufwärts in Einbahnstraßenrichtung zu befahren ist. Der Blick aus der Kornstraße nach rechts, von wo der Fließverkehr kommt, ist regelmäßig frei, wodurch dieser Bereich kein Kontrollschwerpunkt bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist. Gleichwohl nahm man Ihre erstatteten Anzeigen regelmäßig zum Anlass, dem dort praktizierten Parkverhalten nachzugehen. In diesem Zusammenhang wurden dann entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Aus hiesiger Sicht lässt sich feststellen, dass die Entscheidungen der Stadtverwaltung Pirmasens nach geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Ermessensspielräumen getroffen wurden. Ein rechtswidriges Handeln oder ermessensfehlerhafte Entscheidungen sind nicht erkennbar.

Kurzgefasst: Deutsche Behörden sind unfehlbar!

Nun glaubte ich im Mai tatsächlich über ein paar Tage ein verändertes Parkverhalten an diesem Eck bemerkt zu haben; das kann aber auch nur Zufall gewesen sein. Inzwischen parken dort jedenfalls wieder alle, vor allem auch die „alten Bekannten“, wie eh und je im Einmündungsbereich. Es ist also unwahrscheinlich, dass jene überhaupt jemals ein Knöllchen bekamen oder gar abgeschleppt worden wären. Das hat die ADD auch nicht überprüft. Das „Ordnungsamt“ der Stadt wird das Eckenparken dort auch weiterhin nicht (regelmäßig) kontrollieren oder gar disziplinarische Abschlepp-Maßnahmen ergreifen.

Das Beitragsbild entstand übrigens am gestrigen 14. Juni. Warum sparen wir uns eigentlich nicht diese ganzen Behörden – und rufen endlich ganz offiziell auf den Pirmasenser Straßen die Anarchie aus? Unter die Ortstafeln hängen wir ein kreatives Zusatzzeichen mit unserem obersten behördlichen Leitbild: Legal? Illegal? Scheißegal!


Siehe auch

Experimentelle Schilder in Pirmasens

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