Gefährder flüchtet über rote Ampel

Heute hatte ich die nächste Einstellung von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken im Briefkasten. Man hatte mir jene sogar zweimal in zwei verschiedenen Umschlägen geschickt. Warum auch immer. Am 20. August 2025 war ich in der Schäferstraße in Pirmasens unterwegs. In Sichtweite des Gebäudes der Polizeiinspektion und -direktion Pirmasens kam es hierbei zu einer weiteren Nötigung. Besonders aufschlussreich an diesem Beispiel ist, dass viele Autofahrer gleich in mehrfacher Hinsicht grob verkehrswidrig handeln können – und hierfür von der Staatsanwaltschaft letzten Endes auch noch belohnt werden. Denn eigentlich hätte ich den Fahrer an der nächsten Ampel zu Gesicht und auf Video bekommen – wenn er denn nicht bei seiner Flucht einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen hätte.

Der Fahrer eines schwarzen Subaru Forester wollte mich hinter der Einmündung der Straße „Am Wedebrunnen“ bereits in der Engstelle vorm Fahrbahnteiler überholen und fuhr auf eine aggressive Weise sehr dicht auf mich auf. Ich versuchte, ihn davon abzubringen, indem ich ausreichend Abstand zum Fahrbahnrand hielt. Kurz hinter dem Fahrbahnteiler rasierte mich der (vermutlich) ältere Herr mit wenigen Zentimetern Abstand. Ich hatte mich im Moment der Passage gerade nach hinten gedreht und wäre daher beinahe gestürzt.

Meiner Strafanzeige hatte ich vier Einzelbilder beigefügt. Da die Staatsanwaltschaft mir geschrieben hatte, dass die Aufnahme des Fahrers (Siehe das Beitragsbild) nicht ausgereicht habe, sehe ich auch keinen Grund, sein Profil zu verpixeln. Welches ich auch nur auf die Aufnahme bekam, weil ich beim Ausweichen den Lenker stark verreißen musste. Das Video wollte allerdings (mal wieder) niemand sehen.

Die Staatsanwältin liefert in ihrer Einstellungsverfügung noch einmal einen eindeutigen Beleg dafür, warum in Deutschland endlich die straf- und zivilrechtliche Halterhaftung im StVG verankert werden muss.

Letztlich kann insbesondere auch nicht aufgrund der Haltereigenschaft auf die Nutzung des Fahrzeugs zum hier maßgeblichen Zeitpunkt geschlossen werden. Daher war das Verfahren einzustellen.

Wer beim Verdacht einer mit dem eigenen Kfz begangenen Straftat den Fahrer nicht benennen kann oder will, wird dann eben zukünftig selbst bestraft! Es ist an Absurdität nicht zu überbieten, dass einer auch mit so einer unfassbar dreisten Nummer folgenlos durchkommt!

Denn was lernen wir auch hieraus? Falls ihr irgendwann mal einen Radfahrer genötigt und gefährdet habt, jedoch die Gefahr besteht, dass er euch identifizieren, filmen oder fotografieren könnte, dann fahrt einfach vorsätzlich über eine rote Ampel! Denn nichts von eurem grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fehlverhalten wird dann irgendeine Konsequenz nach sich ziehen.

Ich persönlich bin es einfach leid, in dieser Karikatur eines „Rechtsstaats“ mein tristes Dasein fristen zu müssen.

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