Vorsätzliche Gefährdung unterm Hochstein

Neulich berichtete ich über eine Nötigung auf der B 427 bei Hinterweidenthal und die Überzeugung vieler Autofahrer, dass man den sogenannten „Pamina-Radweg Lautertal“ bzw. „Wieslauter-Radweg“ zu benutzen hätte. Dieser Fehlglaube motiviert im gesamten Wieslautertal bis hinunter nach Wissembourg regelmäßig Auto- und Busfahrer, mich durch zu enges Überholen einzuschüchtern und somit zu nötigen. Ein regelrechter „Hotspot“ ist hierbei der Abschnitt der B 427 zwischen Dahn und Reichenbach unterm Hochstein. Irgendwann werde ich mal ein Worst-Of all jener Clips zusammenstellen, die ich seit März 2024 gesammelt habe. In diesem Beitrag berichte ich aber erst einmal über das Ergebnis einer Anzeige, die ich am 16. Mai 2025 bei der Polizeiinspektion Dahn eingereicht hatte.

Denn bei meiner Fahrt mit dem Rennrad wurde ich während einer langen Tour bis runter ins Elsass auf dem genannten Abschnitt drei Mal auf eine mehr als asoziale und ein Mal auf eine vollkommen geisteskranke Weise überholt.

Die zweite Szene führte zur besagten Anzeige. Der Abstand dürfte bestenfalls 15 bis 20 cm betragen haben. Ich schrieb in meiner (nicht ausdrücklich als Strafanzeige verfassten) Anzeige, dass ich bzgl. des Verhaltens des Fahrers bzw. der Fahrerin auch eine Nötigung in Betracht zöge, weil ich derartige Aktionen dort seit Jahren regelmäßig erlebe und davon ausgehe, dass die Person am Steuer mich unter Umständen mit diesem vorsätzlichen Engüberholen einschüchtern bzw. dafür „bestrafen“ wollte, dass ich (völlig legal) die B 427 und nicht den sogenannten „Pamina-Radweg Lautertal“ benutzt habe. Ich gab außerdem noch das Kennzeichen eines mich anschließend überholt habenden weißen Berlingo (als Zeugen) an und fügte drei Einzelaufnahmen (u. a. das Beitragsbild) als Beweismittel bei.

Von der Polizei hörte ich nie etwas. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken stellte das Verfahren mit Schreiben vom 22. September 2025 ein. Darin heißt es unter anderem:

Die Ermittlungen erbrachten keine Beweismittel, die zu einer Überführung ausgereicht hätten.

Sie gaben an die Person am Steuer des PKW PS X nicht haben erkennen können.

Der fragliche PKW wird jedoch von den Eheleuten X gemeinsam benutzt.

Der Halter des Fahrzeugs PS Y konnte ebenfalls ermittelt werden.

Er gab an die fragliche Strecke fast täglich zu fahren. So möglicherweise auch zum Tatzeitpunkt. Ihm und auch seiner Frau sei jedoch kein Vorfall bekannt, bei welchem aus ihrer Sicht ein Fahrradfahrer gefährdet worden sei.

Wer zur fraglichen Tatzeit verantwortlicher Fahrer des PKW gewesen ist konnte nicht aufgeklärt werden.

Und die Moral von der Geschicht‘?

Wenn ihr als Kfz-Nutzer irgendwann mal Lust darauf habt, einen Radfahrer bspw. durch viel zu enges Überholen vorsätzlich zu nötigen (weil ihr glaubt, dass der auf eurer Straße nichts verloren hätte), müsst ihr eigentlich nur aufpassen, dass er euch nicht erkennt. Ansonsten geht ihr vollkommen straffrei aus. Auch, weil euch eure Autofahrer-Kumpels mit Sicherheit nicht verpfeifen werden. Wobei es mir ja in einem anderen Fall auch nichts nützte, dass ich die Visage der Frau, die mich und meinen Kumpel vorsätzlich gefährdete, sogar auf Video hatte.

Ich komme schon damit klar, dass sich niemand selbst belasten muss. Womit ich allerdings nicht klarkomme ist, dass nach solchen Vorfällen von den zuständigen Behörden noch nicht einmal die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet wird.

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