Von „Radwegen“ und „Radrouten“

Ich beabsichtige ja, angesichts der konsequenten Untätigkeit der für mich hauptsächlich zuständigen Staatsanwaltschaft Zweibrücken die mutmaßlichen Straftaten diverser Autofahrer vermehrt in meinem Blog zu dokumentieren. Seit August 2024 bin ich ja bei X (ehemals Twitter) aktiv und poste dort regelmäßig eine kleine Auswahl meiner alltäglichen Erlebnisse im Straßenverkehr. Bislang allerdings ohne größere Resonanz. Bei jenem älteren Herren, mit dem ich am 16. Oktober auf der B 427 bei Hinterweidenthal ein unzweifelhaftes Vergnügen hatte, überlegte ich mir ebenfalls, ob ich ihn nicht wegen Nötigung anzeigen solle. Denn in unserem kurzen Gespräch am Obst- und Gemüsestand am Ortseingang belastete er sich meines Erachtens selbst.

Der den Disput auslösende Überholvorgang war noch nicht einmal besonders dramatisch. Er überfuhr ein Stück weit die durchgezogene Linie und überholte mich mit ca. 1 bis 1,10 m Abstand; allerdings auch mit einer relativ hohen Geschwindigkeit.

An und für sich relativ durchschnittlich auf dieser Bundesstraße. Da ich ihn allerdings vorne am bereits erwähnten Obst- und Gemüsestand anhalten sah, entschied ich mich, ihn einfach mal anzusprechen. Hieraus ergab sich der folgende Dialog:


Wie viel beträgt denn der vorgeschriebene Abstand beim Überholen von Radfahrern?

1,50 Meter weit weg.

Außerorts sind es 2 Meter.

Nein, 1,50 Meter!

Außerorts sind es 2 Meter.

Es sind 1,50 Meter.

Nein, außerorts sind es 2 Meter. Gucken Sie in den § 5 (4) StVO.

Ich hab geguckt. Und es sind 1,50 Meter.

Das waren keine 1,50 Meter, mit denen Sie mich eben überholt haben.

Das waren 1,50 Meter.

Und da ist eine durchgezogene Linie.

Warum fahren Sie eigentlich nicht dort drüben auf dem Radweg?

Was für ein Radweg?

Da drüben ist ein Radweg.

Das ist kein Radweg.

Doch, da drüben ist der Radweg.

Das ist kein Radweg. Das ist eine Straße.

Warum? Aber jetzt! Der Radweg geht da vorne …

Wissen Sie, was der Unterschied zwischen einem Radweg und einer Radroute ist?

Nein, ich weiß, wie der Radweg da drüben geht.

Auf einer Radroute können Radtouristen rumfahren. Das ist eine Gemeindestraße dort hinten.

Ja.

In den Birken heißt die Straße.

Ja, ich weiß.

Das hier ist die Bundesstraße 427. Auf der darf ich fahren.

Lass mich doch mal ausreden. Und der geht dort vorne weiter auf den Radweg.

Und weiter? Ich fahre aber hier!

Ach, und du meinst, dann muss ich dir hinterherfahren, oder was?

Genau!

Ganz bestimmt! Dir geht’s zu gut!

Sie kriegen Post.


Anschließend fuhr ich weiter in Richtung des Zieglertals. Mit dem Privileg, in der Ortsdurchfahrt von Hinterweidenthal sogar schneller als der Kfz-Verkehr fahren zu dürfen.

Dieser Dialog belegt jedenfalls sehr gut die „Denke“ nicht weniger Autofahrer im Wieslautertal. Sie halten die überwiegend auf ungewidmeten, teils verdreckten und schadhaften Waldwegen verlaufende Radroute mit dem Namen „Pamina-Radweg Lautertal“ bzw. „Wieslauter-Radweg“ für einen benutzungspflichtigen Radweg bzw. vertreten die Meinung, dass man mit dem Rad nicht auf der B 427 fahren dürfe.

Das ist natürlich hanebüchener Bullshit. Ich meide diese Radroute insbesondere mit dem Rennrad nicht nur aufgrund der baulichen Mängel und der fehlenden Verkehrssicherung, sondern auch wegen der sich in aller Regel ziemlich chaotisch verhaltenden Radtouristen sowie den zahlreichen Spaziergängern und Wanderern.

Auch die Durchfahrt von Dahn und Hinterweidenthal erfolgt auf der B 427 in aller Regel wesentlich zügiger als auf den Nebenstraßen. Seit circa zwei Jahren verläuft die Route in Dahn übrigens auch durch einen längeren verkehrsberuhigten Bereich in der Schillerstraße. Bei OpenTopoMap kann man sich die Route übrigens anzeigen lassen. Sie ist mit „PAM1“ markiert.

Dass ich den älteren Herren vor allem mit der Feststellung, dass es sich bei der Straße, auf die (hinter den Bäumen auf der anderen Talseite) er zeigte, um eine Gemeindestraße handelte, ein wenig aus dem Konzept brachte, ist ebenfalls bezeichnend hinsichtlich der allgemeinen Unkenntnis bzgl. der (leider auch durch die „Presse“ stark verwässerten) Begriffe „Radroute“ und „Radweg“. Die meisten „Radwege“ sind eben gar keine. Hierüber hatte ich bereits vor gut 6 Jahren einen auch oben in der Titelleiste verlinkten Beitrag verfasst.

Ich werde auch weiterhin die B 427 nutzen. Auch wenn mich noch zahlreiche andere Autofahrer mit fragwürdigem Abstand überholen werden; teils mit nötigender Absicht, teils aufgrund allgemeiner Sorglosigkeit.

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