Pressemeldung der PD Landau vom 11. Mai 2018:
Ranschbach (ots). Infolge des sandigen Untergrundes rutschte das Rad ohne Fremdverschulden eines 74-jährigen Radfahrers auf einem Feldweg bei Ranschbach am 9.5.2018, gg. 14.15h weg. Bei dem Sturz verletzte sich der Radfahrer, der zur Versorgung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht wurde. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Radfahrer zwar einen Helm mitführte, dieser aber im Rucksack seine Schutzwirkung nicht entfalten konnte. Ein Rat der Polizei: Ein auch bei sommerlicher Hitze getragener Radfahrhelm kann Verletzungen im Kopfbereich zumindest minimieren.
Der Mann hat sich doch offenbar überhaupt nicht schwer und auch nicht am Kopf verletzt. Was soll also wieder diese blöde Werbung von Amts wegen…?
Klingt so, als sei er evtl. berghoch auf dem nur geschotterten, HBR-beschilderten „Burgenradweg“ unterwegs gewesen und hat den „Helm“ dann halt in den Rucksack gepackt, da auch trotz E-Bikes keine großen Geschwindigkeiten erzielt werden dürften. Die Profis durften ja zum Beginn des Helmpflichtwahns wenigstens bei Bergankünften noch ihre lustigen Hütchen abnehmen. Wenn also schon Geschwindigkeiten von 10 km/h reichen, um eine Helm-„Empfehlung“ auszusprechen, sollte man wirklich auch Fußgängern damit ähnlich penetrant auf die Nerven gehen…!
Und wenn man richtig schwitzt, möchte ich so ein überflüssiges Ding wirklich nicht auf der Rübe hocken haben.