15-jähriger stürzt über den Lenker

Pressemeldung der PD Landau vom 17. Juli 2018:

Klingenmünster (ots) – Am Montagnachmittag mussten Beamte der Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu einem Unfall mit gestürztem Radfahrer nach Klingenmünster anfahren. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen auf einem abschüssigen Rad-und Wirtschaftsweg neben der Bundesstraße 48 gestürzten jugendlichen Radfahrer fest, der bei einem Bremsmanöver über die Lenkerstange und das Vorderrad geschleudert wurde und mit dem Kopf auf dem geteerten Weg aufschlug. Aufgrund der schweren Kopfverletzungen musste der 15jährige Junge mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Karlsruhe geflogen werden.

Ich habe bei der PI Bad Bergzabern angefragt, wo genau der Unfall geschah. Der Beschreibung nach, vermute ich, dass der Junge auf dem auf der Ostseite der B 48 gelegenen, nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Verbot für Fahrzeuge aller ArtFeldweg nördlich des Pfalzklinikums (in Richtung Eschbach) gestürzt ist.

Ebenfalls wollte ich wissen, ob evtl. Belagschäden oder Verschmutzungen den Sturz verursacht haben könnten. Bei einer Antwort reiche ich die Informationen nach.

Jedenfalls könnte der Unfall ein unschönes Beispiel dafür sein, was eine pauschale Verbot für Fahrzeuge aller ArtSperrung von parallelen Feldwegen im Falle eines Unfalls bewirken kann – denn so dürften die Eltern kaum Chancen haben, den Wegeigentümer ggf. wegen Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten zu belangen. Ich hoffe mal, dass der Junge nicht auch noch ein Knöllchen wegen des Befahrens des nicht freigegebenen Weges (den die PI offenbar bezeichnenderweise selber für einen „Radweg“ hält) bekommt. Zumindest auf der Rückseite des Verbot für Fahrzeuge aller Art (in Richtung Klingenmünster) hängt ein HBR-Wegweiser…!

Unfallflucht nach Sturz eines Elfjährigen

Pressemeldung der PD Pirmasens vom 16. Juli 2018:

Zweibrücken (ots) – Am 16.07.2018 gegen 10.50 Uhr befuhr ein 11-jähriger Junge mit seinem Fahrrad die Straße Am Schönhof. Als er nach links in die Fahrenbergstraße abbiegen wollte, hatte er sich nach seinen Angaben zuvor vergewissert, dass sich auf der bevorrechtigten Fahrenbergstraße kein Fahrzeug näherte. Beim Abbiegen kam plötzlich aus Richtung Dinglerstraße ein bevorrechtigter Pkw gefahren. Der Junge kam zu Sturz und zog sich leichte Verletzungen an der Hüfte und an einem Fuß zu. Ob er aus Schreck oder weil sein Fahrrad von dem Pkw berührt wurde, zu Sturz kam, konnte der Junge nicht sagen. Bei dem Fahrzeug soll es sich um einen silberfarbenen Pkw (weitere Angaben konnten nicht erlangt werden) gehandelt haben. Dessen Fahrer entfernte sich von der Unfallstelle. Am Fahrrad entstand Sachschaden von ca. 100 EUR (Lenker, Pedale, Ständer).

Hmmm… Schwierig! Die Fahrenbergstraße ist meine ich die steilste Rampe (mind. 15 % Steigung) in Zweibrücken überhaupt. Da dürfte eigentlich eher kein Auto „überraschend“ auftauchen, da es da wohl nur im zweiten Gang mit entsprechend hoher Drehzahl und Lärm hinaufkommt. Der Fahrer hätte natürlich trotzdem anhalten und sich um den Jungen kümmern müssen.

Auf der Langmühler Rampe gestürzt

Und wieder ein Alleinunfall.

Pressemeldung der PD Pirmasens vom 15. Juli 2018:

Lemberg (ots) – Am Samstagabend, gegen 19.15 Uhr kam es in Lemberg in der Pulverbergstraße zu einem Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Fahrradfahrer. Der 42- jährige Unfall-fahrer verlor aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit an der abfallenden Straße die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte in eine Wiese. Vorsorglich wurde der Pirmasenser Fahrradfahrer durch einen Rettungswagen in das Krankenhaus verbracht.

Die Pulverbergstraße (K 37) ist eine der kurzen, aber steileren Rampen hier in der Gegend. Aus dem Salzbachtal Richtung Lemberg geht es da auf 410 Metern 41 Höhenmeter rauf, was 10 Prozent Durchschnittsteigung entspricht.

Ob der Radfahrer wirklich schneller als die erlaubten 50 km/h war, kann die Polizei eigentlich wohl eher nicht wissen. Vermutlich hat er am Ende des Gefälles aber wohl zu spät ge- oder sich verbremst – und dann die Kontrolle verloren. Denn nur unten, im Bereich der Bushaltestelle an der Einmündung in die L 485 hat es rechts sowas wie eine kleine Rasenfläche. Dann hat er sich immerhin noch eine relativ sanfte Stelle zum Stürzen gesucht.

Alltagserlebnisse (Teil 48)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren!

Gehwegradler (26) in Einbahnstraße (4)

Am Vormittag des 10. Juli kam mir am Ende der Einbahnstraße Höfelsgasse glaube ich derselbe ältere Mann (wieder entgegen die Verbot der Einfahrt fahrend, auf dem aus meiner Sicht linken Gehweg) entgegen, der erst am 6. Juli ebenfalls aus dieser Einbahnstraße herausfahrend auch noch das Rotlicht der Fußgängerampel vor der Sparda-Bank missachtete.

Hupen (33)

Juhu! Endlich wurde ich (ebenfalls am 10. Juli) auf der vierspurigen B 270 zwischen dem Abzweig der K 17 nach Petersberg und Pirmasens mal wieder aus einem BMW-SUV – und das auch noch regelrecht hysterisch – angehupt! Ich hatte schon geglaubt, es hätte sich tatsächlich wirklich zu allen herumgesprochen, dass man da mit dem Rad fahren darf. Oder aber das Gehupe sollte eine Art „Anfeuerung“ darstellen…?

Fußgänger (5)

Wenig zu beanstanden, die letzten Tage. Am 13. Juli befuhr ich mal wieder mit dem MTB den (sogar freigegebenen!) Feldweg zwischen Gersbach und Winzeln. Ab der Einmündung „Im Wiesel“ hat die „Elsässer Straße“ keinen Gehweg mehr. Im Grunde gilt dann § 25 (1) S. 3 StVO:

Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.

Nunja, das Rentner-Ehepaar, welches dort gemütlich gen Winzeln schlenderte, teilte die Fahrbahn ziemlich genau in drei Drittel. Ich überlegte erst, kurz zu bimmeln – ließ das dann aber sein, weil nach meinen Erfahrungen dann völlig unberechenbar reagiert wird (Stichwort: „Hühnerhaufen“). Am meisten Platz war rechts, also fuhr ich mit mäßiger Geschwindigkeit dort dran vorbei. Allerdings bemerkte die Frau dann doch kurz vor der Passage mein Kommen – und torkelte natürlich nicht nach links, sondern nach rechts.

Gehweg-Rollerfahrer (1)

In der letzten „Episode“ hatte ich ja von einem Gehweg-Motorradler berichtet. Am 13. Juli war vor mir (an der roten Ampel in der Rodalber Straße wartend) in der Zweibrücker Straße dann zur Abwechslung mal ein Motorroller auf dem Gehweg unterwegs; der Fahrer bog dann auch auf dem Gehweg in die Gärtnerstraße ab. Wahrscheinlich hat er sich dabei noch eine der beiden roten Ampeln (vor der Parkbrauerei) gespart.

Hunde (5)

Am Abend des 13. Juli begegnete mir dann auf dem oben angesprochenen Feldweg zwischen Winzeln und Gersbach ein einsamer, kleiner Hund mit weiß-braun-schwarzem Fell. Ein paar Minuten zuvor ließ ich an der Stockwaldhütte drei mir entgegenkommende Reiterinnen vor. Ich könnte mir vorstellen, dass die den Kleinen evtl. vergessen hatten? Er schien mir aber nicht zu trauen, sondern trottete weiter Richtung Winzeln.

Wetter (2) und Gespräche (7)

Am 15. Juli fuhr ich über Lemberg und Salzwoog an den (leider wieder immer mehr von Grünalgen zuwuchernden) Schöntalweiher, obwohl Gewitter vorhergesagt waren. Bis etwa 14 Uhr blieb es auch sonnig und warm – aber quasi direkt über mir konnte ich eine Gewitterzelle beim Wachstum beobachten. Wäre ich 10 Minuten früher losgefahren, hätte ich in Fahrtrichtung Westen sogar noch komplett trocken bleiben können, da die Zelle Richtung Osten wanderte (und sich dort erst so richtig austobte). So flüchtete ich nach erstem Donner und den ersten größeren Tropfen (die immer noch nicht aufgehobene linksseitige Gemeinsamer Geh- und Radweg-Benutzungspflicht in einer 30er-Zone ignorierend…) in ein Bushäuschen im Ludwigswinkler Ortsteil Schöntal. Dort kam erst ein Wanderpärchen hinzu, welches sich nach 20 Minuten im (vorerst) nachlassenden Regen wieder auf die Socken machte. Abgelöst wurden sie dann von einem Rentner-Ehepaar, die auf E-Bikes angefahren kamen. Beide Mitte 70 und immer noch regelmäßig mit den Rädern unterwegs. Man fragte mich, ob ich denn kein Rücklicht dabei hätte, weil die Autofahrer doch immer so wild fahren würden. Naja – da wird mir die Funzel auch nicht viel bringen. Es kam dann sogar noch eine dritte Radlerin hinzu (eine polnische Pflegekraft, die auch gerne radelt). Als Regen und Donner dann nachließen, ging es ab nach Hause. Es war zwar immer wieder mal ziemlich schwarz am Horizont – aber nass wurde ich nicht mehr.

Verlorene Sachen (1)

Tja. Leider hab ich dann irgendwo, wahrscheinlich im Anstieg von Trulben in Richtung der Vinninger Kreuzung, meinen Sigma BC 5.16 (Radcomputer) verloren. Mal wieder…! Die neuen Halterungen sind einfach Mist, wahrscheinlich ist das Ding, weil ich es nicht zu 100 % fest reingedreht habe, einfach rausgesprungen.

Verkehrsunfallstatistik 2017

Das Statistische Bundesamt hat vor Kurzem die Verkehrsunfallstatistik 2017 veröffentlicht. Im Jahr 2017 wurden insg. 2.643.098 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. 302.656 Unfälle davon endeten mit Personenschaden, dabei verunglückten 393.492 Menschen. 3.180 davon starben, 66.513 wurden schwer, 323.799 leicht verletzt. „Verkehrsunfallstatistik 2017“ weiterlesen

Bei Ausfahrt aus Kreisverkehr „übersehen“

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 14. Juli 2018:

Schönenberg-Kübelberg (ots) – Am 13.07.2018, gegen 14.45 Uhr, befuhren ein Radfahrer und ein PKW-Fahrer nacheinander den Kreisel auf der B 423, Höhe dortigem Industriegebiet, aus Waldmohr kommend. Beim Verlassen des Kreisels in Richtung Schönenberg-Kübelberg übersah der PKW-Fahrer den Radfahrer, welcher im Kreisel weiter fahren wollte. Der Radfahrer kam zu Fall und verletzte sich leicht.

Also: Wir haben einen Radfahrer, der vor einem Pkw herfährt. Der Pkw-Fahrer sieht den Radfahrer und weiß, dass da einer ist. Beide fahren in den Kreisel ein. Der Pkw-Fahrer überholt offensichtlich den Radfahrer im Kreisverkehr zwischen der ersten (L 355) und zweiten Ausfahrt (B 423) und schneidet jenen, woraufhin dieser stürzt.

Und dann veröffentlicht die PD Kaiserslautern allen Ernstes eine PM, in der von einem „Übersehen“ die Rede ist…!? Das war vorsätzliches und rücksichtsloses Verhalten eines Autofahrers – und grade kein „Übersehen“!

Nebenbei: Es heißt weiterfahren – und nicht „weiter fahren“. Sicher, der Radfahrer wäre gerne ein paar Meter weiter gefahren als er letzten Endes konnte. Die Weiterfahrt nach dem Unfall war ja offenbar noch aus eigener Kraft möglich.

Nun denn. Ich kenne den Kreisel. Die beiden Schönenberg-Kübelberger Kreisverkehre und ihre Wegelchen wären vielleicht mal einen Beitrag wert; ich muss demnächst also mal wieder die Kamera mitnehmen. ;o)

Der Unfall müsste sich am (südwestlicheren) „MiniTec-Kreisel“ abgespielt haben. Ich hatte auch kurz überlegt, ob der Radfahrer hier evtl. gegen die Benutzungspflicht eines nordwestlich der B 423 verlaufenden Weges verstoßen haben könnte. Am Ortsausgang von Waldmohr ist der Weg sogar mit Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei ausgeschildert – hab ich so an einem Hochbord-Weg bislang noch nicht gesehen! Jedenfalls ändert sich das urplötzlich auf freier Strecke an der Einmündung eines Feldwegs 300 Meter vor dem Kreisel – und der Weg wird mittels Gemeinsamer Geh- und Radweg dann doch benutzungspflichtig!

In der Gegenrichtung ist er Anfangs ebenfalls mit Gemeinsamer Geh- und Radweg bebläut – bis eben zur Einmündung des Feldwegs. Allerdings ist der Weg grade dort (am Kreisel) meines Erachtens zu weit von der Fahrbahn weg – und daher in beide Richtungen nicht benutzungspflichtig. Warum man hier derart inkonsequent zwischen Freigabe und Benutzungspflicht herumeiert, bleibt eines der unzähligen Rätsel, die die Straßenverkehrsbehörden den Radfahrern immer wieder aufgeben. Ich vermute mal, dass da der Neubau des Kreisels die Hauptrolle spielte – und der umgebaute Abschnitt dann halt einfach wie üblich bebläut wurde.

Helmpflicht für Besoffene?

Warum saufen die Leute denn derzeit alle so viel…!?

Pressemeldung der PD Pirmasens vom 13. Juli 2018:

Pirmasens (ots) – Am Donnerstagnachmittag stürzte in der Pettenkoferstraße ein 68-jähriger Mann auf den Straßenasphalt und verletzte sich hierbei nicht unerheblich. Weil der Mann sich aber durch die zunächst hinzugerufenen Sanitäter nicht helfen lassen wollte, wurde auch die Polizei gerufen. Der stark alkoholisierte Mann ließ sich hiernach, nach einiger Überredungskunst, ärztlich behandeln. Neben einer stark blutenden Kopfwunde erlitt er durch den Sturz auch Schürfwunden am rechten Arm.

Tags zuvor hatte die Polizei in Pirmasens einem besoffenen Radler noch die Weiterfahrt untersagt. Es ist aber wohl wahrlich ein Kampf gegen Windmühlen:

Pressemeldung der PD Pirmasens vom 13. Juli 2018:

Pirmasens (ots) – Am 12.07.2018 gegen 22:30 Uhr stürzte im Bereich Herzogstraße / Zeppelinstraße ein Fahrradfahrer ohne Fremdeinwirkung. Bei der anschließenden erforderlichen ärztlichen Versorgung und der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Radfahrer erheblich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,46 Promille. Dies dürfte dann auch eindeutig der Grund für den Sturz vom Fahrrad gewesen sein. Dem Radfahrer wurde eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

Er trug wohl auch eher keinen „Helm“.

Linksabbieger „übersieht“ Rennradfahrer

Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 13. Juli 2018:

Erpolzheim (ots) – Am 12.07.18, gegen 18:40 Uhr, befuhr ein 56-jähriger Mann mit seinem Rennrad die Freinsheimer Straße. Ein 32-jähriger Pkw-Fahrer, der dem Radfahrer entgegenkam bog nach links ab, um in eine Grundstückseinfahrt zu gelangen. Hierbei übersah er vermutlich wegen der tief stehenden Sonne den Radfahrer und es kam zum Unfall. Der Radfahrer prallte gegen die Motorhaube und zog sich hierbei leichte Verletzungen zu. Der Pkw-Fahrer wurde nicht verletzt. Der entstandene Schaden wurde auf ca. 4.500 Euro beziffert.

Schon wieder wird auf die vermeintlich „tiefstehende Sonne“ verwiesen. Aus der Meldung geht leider nicht hervor, in welche Richtung der Rennradfahrer fuhr; wahrscheinlich nach Süden. Um 18:40 stand die Sonne noch in einem Winkel von 24,8 Grad über dem Horizont und auch nicht annähernd übereinstimmend mit dem Winkel der Freinsheimer Straße. Wahrscheinlich war die Sonne wegen der dichten Bebauung gar nicht zu sehen. Also erneut eine faule Ausrede.

Nebenbei: Natürlich gibt es auch dort wieder den für die Vorderpfalz üblichen blauen Separations-Unfug. Man achte auf die luxuriöse „Breite“ dieses innerorts gelegenen, linksseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg-Weges. Der linksseitig am Eck jedoch gar nicht ausgeschildert ist. Der die Fotos aufnehmende Radler lehnte es auch dankend ab, den vorgesehenen Schlenker über die Querungshilfe und das enge bepöllerte Eck zu machen! Das anschließende Ghetto außerorts dürfte kaum über 1,50 m schmal sein, man beachte dazu die Positionen der drei Radfahrer auf diesem Wegelchen, um nicht miteinander zu kollidieren. Jeweils 10 cm von der Grasnarbe entfernt. Vor einer Weile gab es ja einen Unfall im Glantal, bei dem ein Rentner wohl bei so einem Ausweichmanöver auf das unbefestigte Bankett geriet und deshalb stürzte.

Biertrinkende Rotlichtradler in Landau

Pressemeldung der PD Landau vom 12. Juli 2018:

POL-PDLD: Gesucht werden zwei Fahrradfahrer…

Landau in der Pfalz (ots) – 11.07.2018, 15:11 Uhr ..die mit ihren Rädern und Biertrinkend über eine rot zeigende Ampel in der Wieslauterstraße gefahren sind. Im weiteren musste ein 49-jähriger Verkehrsteilnehmer wegen der Fahrweise der beiden anhalten. Es entwickelte sich ein Streitgespräch und der größere Fahrradfahrer stieß den 49-jährigen gegen die Brust. Die beiden Radfahrer entfernten sich Richtung Horststraße. Die beiden werden wie folgt beschrieben¨ 1. ca. 25 Jahre, graues Unterhemd, Kappe 2. ca. 30 Jahre, groß, breit gebaut, graues Unterhemd, Kappe Hinweise bitte an die Polizei Landau unter 06341/287-0.

Es scheint irgendwie grade Hochsaison für radelnde Alkoholiker zu sein…!?

Drogen-Fahrradkurier in Kaiserslautern

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 11. Juli 2018:

Kaiserslautern (ots) – Die Polizei hat am Dienstagabend unabhängig voneinander zwei Fahrradfahrer kontrolliert, bei denen Drogen aufgefunden wurden. Zunächst war einer Polizeistreife gegen 22 Uhr ein Radfahrer in der Waldstraße aufgefallen, da er während der Fahrt sein Handy in der Hand hielt. Er wurde angehalten und kontrolliert, wobei er zuvor etwas in den Mund gesteckt hatte. Die Polizeibeamten forderten den 24-jährigen Mann auf, den Gegenstand aus dem Mund zu nehmen. Wie sich herausstellte, handelte es sich dabei um eine kleine Menge Marihuana. Der Radfahrer wurde zur Personalienfeststellung mit zur Dienstelle genommen und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Nur etwa 40 Minuten später ging einer weiteren Polizeistreife in der Friedenstraße der nächste Fahrradfahrer „ins Netz“. Der Mann war den Polizisten bereits bekannt, weshalb er kontrolliert wurde. Bei der Durchsuchung des 42-Jährigen und seiner mitgeführten Gegenstände konnten eine größere Menge Marihuana und Haschisch sowie eine kleine Menge weißen Pulvers – vermutlich Amphetamin – aufgefunden werden. Der Radfahrer wurde für die weiteren Maßnahmen mit zur Dienststelle genommen und anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt. Auch ihn erwartet ein Strafverfahren.

Tja, selber Schuld, wenn man seine Griffel selbst während der Fahrt nicht von dieser Pest namens „Smartphone“ lassen kann. Letztens sah ich im „Bürgerpark“ in Eppenbrunn zwei Teenager, die wohl während der Fahrt auch noch Nachrichten tippten…

Der 2. Fall erinnert irgendwie an die Serie „High Maintenance„. Von der hab ich aber nur die erste Folge gesehen.