Seit Monaten warte ich darauf, dass die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südwestpfalz über meinen Antrag entscheidet, die Verkehrsverbote per für Radfahrer entlang der B 10 zwischen Hinterweidenthal und der Kreisgrenze Südliche Weinstraße aufzuheben, da auf den parallelen Wegen kein Winterdienst geleistet wird. Heute erhielt ich folgende „Untwort“:
Sehr geehrter Herr Schneble
dass Anhörungsverfahren zwecks Ihrer beantragten Aufhebung des Radfahrverbots auf der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Kreisgrenze ist nun abgeschlossen.
In Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer, ist im Ergebnis festzuhalten, dass keine Änderung an der vorhandenen Beschilderung vorgenommen wird.