Teilweiser Abriss des Hornbach-Radwegs?

Seit Sonntag regnet es hier in der Pfalz quasi ohne Unterbrechung. Ob der Dauerregen ausreicht, um im Hornbachtal ein ähnliches Hochwasser wie im vergangenen Jahr zu verursachen, ist allerdings unwahrscheinlich. Dieses Ereignis sorgte für eine gewisse Betriebsamkeit bei den betroffenen Orts- und Verbandsgemeinden, der Kreisverwaltung und der SGD Süd. Um die Hochwasserproblematik vor allem im Bereich der Stadt Hornbach zu entschärfen, soll ein teilweiser Abriss des auf der ehemaligen Trasse der Hornbachbahn verlaufenden Radwegs zwischen Hornbach und Althornbach erfolgen. Obwohl ich bekanntlich kein großer Freund von „Radwegen“ bin, halte ich vom teilweisen Abriss dieses Bahntrassen-Radwegs überhaupt nichts.

Dokumentation

Bezeichnenderweise habe ich die (nicht besonders umfangreiche) Kategorie meines Blogs mit dem Titel „Gute Radwege“ mit einem Bild des Hornbach-Radwegs illustriert. Wobei auch dieser im Winter nur eingeschränkt geräumt und gestreut wird und inzwischen vor allem aufgrund von Wurzelschäden stellenweise schadhaft ist. Derzeit erfüllt dieser Bahntrassen-Radweg aufgrund der Vollsperrung der B 424 zwischen Althornbach und Rimschweiler eine nützliche verkehrliche Funktion, die Radfahrern den Umweg über die offiziell ausgewiesene Umleitung erspart.

Am 25. April 2025 hatte ich die Spiegelreflexkamera mitgenommen, um den aktuellen Zustand des Abschnitts, welcher einer „Flutmulde“ geopfert werden soll, zu dokumentieren. Laut Wikipedia wurde die Trasse der Hornbachbahn gegen Ende der 70er Jahre in einen Bahntrassen-Radweg umgewandelt. Dieser beginnt an der Altheimer Straße in Hornbach hinter dem ehemaligen Bahnhofsgelände.

Die StVO-Beschilderung entspricht schon seit Jahrzehnten nicht mehr dem aktuellen Stand. Wir sehen im Zuge dieses Bahntrassen-Radwegs nicht nur hier ein Zeichen 244 der bis 1992 gültigen StVO.

Wann genau der Radweg eröffnet wurde, lässt sich auch anhand der RAL-Aufkleber nicht genau bestimmen. Man findet welche aus dem Jahr 1992.

Und 1986. So, wie sie aussehen, wurden sie in den vergangenen 39 Jahren wohl niemals gereinigt.

Auf der Trasse verlaufen zahlreiche Radrouten, u. a. die an anderer Stelle illegale RLP-Radroute. Als auch der Jakobsweg.

Die Info-Tafel des „Pirminius-Radwegs“.

Auf der Übersichtskarte erkennt man auch zwischen den beiden eingezeichneten Brücken jenen Abschnitt, welcher dem „Hochwasserschutz“ geopfert werden soll.

Der Radweg soll hinter der Brücke über den Hornbach zwecks einer „Flutmulde“ ersatzlos weggebaggert werden.

Ich bezweifle, dass das wirklich viel bringen wird.

Die Trassen der Radrouten (grün eingezeichnet) sollen zukünftig über ungewidmete Feldwege und die Zinselstraße verlaufen. Der rot markierte Abschnitt würde wegfallen. Siehe auch OpenStreetMap.

Diese Route würde allerdings gerade bei Hochwasser im Bereich der Brücke am Unterbeiwalderhof regelmäßig überflutet und wäre (im Gegensatz zur Führung über den Bahndamm) folglich unbenutzbar. Es müsste in diesen Fällen eine Umleitung über die B 424 ausgewiesen werden.

Hintergründe

Am 14. Februar erschien zu diesem Thema ein Artikel im Pfälzischen Merkur. Meine Kritik an dieser angedachten Maßnahme äußerte ich am 28. Februar gegenüber der Stadt Hornbach folgendermaßen:


der Presse ist zu entnehmen, dass die Stadt Hornbach beabsichtigt, im Bereich des Unterbeiwalderhofs den Bahntrassen-Radweg auf dem Bahndamm der ehemaligen Hornbachbahn in Richtung Althornbach abzubaggern, um eine „Flutmulde“ zu errichten.

Ich halte diese Maßnahme in mehrfacher Hinsicht für rechtswidrig und unverhältnismäßig. Sie erscheint mir insb. zum Hochwasserschutz nicht erforderlich bzw. ungeeignet, da mildere und wesentlich zielführendere Mittel gegeben sind.

Teilen Sie mir bitte mit, ob der auf dem Bahndamm führende „Geh- und Radweg“ als selbständiger Geh- und Radweg i. S. d. § 3 Nr. 3 b) aa) LStrG gewidmet ist und ob die Stadt beabsichtigt, für den betroffenen Abschnitt eine Einziehung i. S. d. § 37 LStrG zu verfügen.

Bzgl. des Hochwasserschutzes sehe ich dbzgl. in erster Linie großräumigere Versäumnisse und Verfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz und des Landkreises Südwestpfalz, die hier zu Lasten des Radwegs gehen sollen. Zum Schutz vor Überflutungen der Stadt Hornbach gäbe es wesentlich sinnvollere und effektivere Alternativen wie bspw. die Anlage von Stauwehren im Bereich Monbijou, des Kirschbacherhofs und südlich von Hornbach.

Mir fehlt jedes Verständnis für eine Entwidmung und Abriss des auch eine historische Funktion erfüllenden Hornbach-Radwegs, welcher dem überörtlichen Radverkehr zwischen Hornbach und Zweibrücken dient.

Übermitteln Sie mir bitte auch kostenfrei die gegenwärtig verfügbaren Planungsunterlagen zu diesem Vorhaben.


Der PM fragte bei mir an, ob er diese e-mail auch als Leserbrief veröffentlichen dürfe. Die Stadt Hornbach verwies mich umgehend an die SGD Süd. Diese wiederum übermittelte mir am 5. März einen Link zu allen relevanten (und äußerst umfangreichen) Planungsunterlagen, die ich mir auf den Rechner zog.

Ich hatte mir diese Dokumente auch teilweise zu Gemüte geführt, fand darin jedoch keine Informationen zur straßenrechtlichen Widmung des selbständigen Geh- und Radwegs und auch keine Aussagen dazu, warum man keine neue Brücke über die angedachte „Flutmulde“ anlegen möchte. Am 12. März dokumentierte ich einige Auszüge aus dem „Fachbeitrag Naturschutz“ bei X. Auf den Seiten 30 und 31 heißt es:

Die Vorhabenträgerin entschied sich aus Kostengründen, und da die errechnete hydraulische Wirkung nicht mit Sicherheit gewährleistet werden kann, dafür, von einer Durchgängigkeit des Radweges auf der ehemaligen Bahnlinie abzusehen. Priorität hat in dieser Variante der Hochwasserschutz. Der Abtrag des Bahndammes soll ohne Wiederherstellung des Radweges erfolgen. Auf beiden Seiten des Abtragbereiches könnten beispielsweise Ruheplätze für Radfahrer mit Blick auf die Hochwasserschutzmaßnahme und entsprechenden Erläuterungstafeln erstellt werden.

Der Radweg soll über den Unterbeiwalderhof und die Zinselstraße wieder zusammengeführt werden. In der Zinselstraße sollte der Radverkehr ohne Markierung, unter Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer im Straßenraum geführt werden. Daher sind keine weiteren baulichen Maßnahmen in diesem Bereich notwendig.

In der Talaue zwischen Unterbeiwalderhof und Zinselstraße ist der Radweg bei extremen Hochwassersituationen zwar ebenfalls nicht passierbar, kann aber wesentlich besser eingesehen werden und stellt somit eine deutlich geringere Gefahr dar. Die neue Radwegetrasse hat darüber hinaus nur kurze Steigungen bis ca. 5 %.

Ich bekräftigte meine Kritik ebenfalls am 12. März noch einmal gegenüber der SGD Süd folgendermaßen:


Danke für den Link. Die Dokumente sind äußerst umfangreich. Bislang habe ich in den wesentlichen Dokumenten jedoch keine Aussagen gefunden, die sich auf den Punkt der notwendigen straßenrechtlichen Einziehung beziehen.

Mir scheint auch das wesentliche „Argument“, den Radweg aufzugeben, die mangelnde Bereitschaft zu sein, dort eine neue Brücke anzulegen? Warum bietet bspw. das Land Rheinland-Pfalz keine Fördermittel an, um den Radweg durch den Bau einer weiteren Brücke zu erhalten?

Ebenfalls nicht einzusehen ist, dass die alternative Routenführung bei Hochwasser unbenutzbar sein wird. Der Landkreis, die Stadt Hornbach und die SGD Süd erläutern auch nicht, inwieweit die Verbesserung des Abflusses bei Hornbach den Stromabwärts gelegenen Ortschaften zugute kommt? Meiner Meinung nach wird deren Lage durch die Beseitigung der Engstelle eher noch verschärft.

Fast das das gesamte Schwalbtal eignet sich durch die Anlage eines Stauwehrs (wie jenes bei Dusenbrücken) perfekt als größeres Rückhaltebecken. Warum wird man hier nicht tätig?

Ich vermisse zudem Aussagen zum kulturhistorischen Wert des Bahndammes. Meiner Meinung nach müsste die Trasse selbst unter Denkmalschutz gestellt werden. Eine mögliche Reaktivierung der Bahnlinie scheidet so auch grundsätzlich aus.


Am 14. März erhielt ich von der SGD die folgende Stellungnahme zu meinen Einwänden.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort inhaltlich mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz abgestimmt ist und Sie daher von dort keine gesonderte Antwort mehr erhalten werden.

(…)

Die teilweise Verlegung des Radweges ist einschließlich möglicher Alternativen ausdrücklich Gegenstand der Antragsunterlagen. Im Zuge der oben erwähnten öffentlichen Anhörung sind hierzu Einwendungen eingegangen. Im Verfahren wurden außerdem auch die Denkmalfachbehörden gehört. Insofern muss auch dieses Thema durch die Genehmigungsbehörde zwingend bewertet werden. Die Bewertung und Entscheidung aller Einwendungen und Stellungnahmen wird Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens sein. Grundsätzlich kann die Genehmigung weiterhin versagt werden oder mit Nebenbestimmungen etwa zum Radweg versehen werden.

Die Wirkung des Vorhabens für den Hochwasserschutz der Ortslage Hornbach war Gegenstand hydraulischer Modellrechnungen der Universität Karlsruhe einschließlich des Aufbaus eines maßstäblichen, physikalischen Modells des Stadtgebietes. Im Rahmen dieser Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Hochwasserstände innerhalb der Ortslage Hornbach erheblich durch Rückstau im Bereich des querenden Bahndamms beeinflusst sind. Mittels der vorgesehenen Maßnahmenkombination können laut der durchgeführten Untersuchungen die Wasserstände bei einem hundertjährlichen Hochwasser (vgl. Mai 2024) im Bereich der Ortslage Hornbach um ca. 40 cm abgesenkt werden. Dies stellt eine durchaus erhebliche Wirkung dar.

Gemäß einer Variantenuntersuchung „Trassierung Radweg“ aus dem Jahr 2010 wird die Leistungsfähigkeit der Varianten „Durchlässe / Brücke“ mit Beibehaltung des Dammes um 30-50% geringer eingeschätzt als bei komplett freiem Durchgang an dieser Stelle. Zudem ist bei diesen Varianten von einer erheblichen Kostensteigerung auszugehen. Zu einer Betroffenheit und damit zu einer Unterbrechung der vorgesehenen Radwegumleitung kommt es gemäß den mir vorliegenden Unterlagen erst ab einem Hochwasserabfluss welcher seltener als einmal in 2 Jahren eintritt.

Die Widmung einer Straße bzw. eines selbständigen Radweges bedarf grundsätzlich der öffentlichen Bekanntmachung. Aufgrund der Vielzahl entsprechender Vorgänge kann dies nicht in allen Fällen nachvollzogen werden. Da die Flächen im Grundbuch als „Verkehrsfläche“ ausgewiesen sind, wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Widmung als Radweg vorliegt. Ein wichtiges Merkmal des Planfeststellungsverfahrens ist jedoch die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendigen Einzelgenehmigungen, z. B. naturschutzrechtliche Befreiungen, Waldumwandlungsgenehmigungen oder auch eine Entwidmung nach § 37 LStrG integrieren kann. Dies ergibt sich auch aus § 37 Abs. 3 LStrG:

„Von der Bekanntmachung kann abgesehen werden, wenn die zur Einziehung vorgesehenen Teilstrecken bereits in einem Planfeststellungsverfahren kenntlich gemacht worden sind.“

(…)

Hierauf bin ich bislang nicht mehr eingegangen. In den vergangenen Monaten habe ich zu diesem Thema allerdings auch nichts mehr gelesen. Ganz aktuell erschien ein Artikel in der Rheinpfalz vom 24. September 2025, in welchem über die Kritik der Ortsgemeinde Mauschbach an der SGD Süd berichtet wird. Jene hatte mehrere Bürger schriftlich aufgefordert, das Ufer des Hornbaches zu bereinigen. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass das letzte Hochwasser u. a. auch durch Treibgut verschlimmert worden sei.

Ich möchte diesen Beitrag an dieser Stelle jedenfalls erst einmal abschließen und mich mit den rechtlichen Fragen (insb. zur Widmung und Teileinziehung des Hornbach-Radwegs) in einem gesonderten Beitrag ausführlicher befassen.

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