Alltagserlebnisse (Teil 35)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren! ?

Hupen (26)

Am Abend des 12. Mai befuhr ich mit dem Rennrad die L 471 zwischen der A-8-Anschlussstelle Zweibrücken-Mitte und Niederauerbach. Vor der Anschlussstelle zur L 465 (Landauer Str.) überholte mich auf der Eisenbahnüberführung ein weißer, aufgemotzter BMW und hupte. 🙄

Die L 471 wird auch als „alte B 10“ bezeichnet, da jene Bundesfernstraße vor der Herabstufung im Zuge des Baus der A 8 im großen Eisenbahn-Einschnitt parallel zur Schwarzbachtalbahn verlief. Kann sein, dass diese Straße in grauer Vorzeit mal für Radfahrer gesperrt sein mag – heute ist sie es nicht. Besonders lustig war auch ein Erlebnis vor einigen Jahren, als ein grade von der Autobahn einfahrender Cabriofahrer laut und empört mein Dasein auf dieser Straße bemängelte. Ich find es immer wieder faszinierend, dass so viele Autofahrer allein vom optischen Eindruck einer Straße auf Verkehrsverbote für Radfahrer schließen.

Stopschilder (13 & 14)

Am 15. Mai fuhr ich von der K 36 kommend (die Bezeichnung der Zufahrt bei OSM mit K 88 ist falsch) in die Umgehung Münchweiler (L 496) ein. Kurz vor mir bretterten aber gleich zwei Autofahrer direkt nacheinander ohne anzuhalten über das dortige Zeichen 206 StVO nach rechts Richtung Rodalben.

Stopschilder (15)

Okay. So ganz unter uns… 😉 Es kann auch schon das ein oder andere Mal vorgekommen sein, dass ich beim Rechtsabbiegen an der Einmündung der K 10 in die L 471 bei Nünschweiler am dortigen Zeichen 206 StVO auch nicht völlig anhielt. Jedenfalls bog ich am 16. Mai nach links Richtung Stambach ab, als gar aber ohne jede Verlangsamung das hinter mir fahrende Auto nach rechts mit Karacho Richtung Bärenhütte abbog. Das war dann aber doch eine Spur zu frech. Eigentlich täten es dort meiner Ansicht nach aber auch . Nach links kann man über 300 Meter weit blicken, weshalb grade Rechtsabbieger dort quasi nie anhalten. Und die Sicht nach rechts ist eigentlich auch ausreichend, der Verkehr nicht sonderlich stark. Die vorhandene Regelung geht wohl noch auf die Zeit zurück, als die L 471 noch B 10 hieß.

Überholmanöver (66)

Am Mittag des 17. Mai platzte mir mal wieder für einen Moment der Kragen, weshalb ich der Knalltüte, die mich in der Contwiger Hauptstraße (L 471) mit vielleicht 30 cm Abstand (ohne jeden Gegenverkehr) rasierte, nicht grade nette Worte hinterschrie…! 😡

Gehweg- und Geisterradler (18 & 19)

Am 17. Mai waren aber die beiden Anarcho-Radler, mit denen ich innerhalb weniger Minuten in der Landstuhler Innenstadt Bekanntschaft machte, das Tageshighlight.

Der erste (wohl etwa um Mitte 20) fuhr auf seinem MTB vom nördlichen Gewerbe- und Industriegebiet „Am Koehlwäldchen“ über den (linken) Gehweg der Bahnbrücke Richtung Innenstadt. Nun mag es in der Tat relativ tricky sein, mit dem Rad überhaupt von dort nach Landstuhl zu kommen – das schmale Gehwegelchen ist aber meiner Ansicht nach die schlechteste Wahl. Ich kam jedenfalls (wie üblich) über die Fahrbahn der L 363, die ich ab Ramstein durchgehend befuhr; schließlich stehen wenn man vom westlichen Teil der Umgehung kommt, keine sichtbaren Zeichen 240 StVO. 😉 Da der Verkehr vor der Ampel der Saarbrücker Str. (L 395) stockte, fuhr er vor mir auf die Fahrbahn, anschließend zwischen den beiden Fahrzeugschlangen durch, nach links abbiegend – schnurstracks auf den dortigen Gehweg. Dort passierte er dann die Tankstelle und ein paar Fußgänger, bis ihn ein frech auf dem Gehweg geparktes Auto dazu zwang, abzusteigen und das Rad zwischen dem Laternenpfosten und dem Auto drüberzuheben. Er schien darin geübt zu sein. Es ging dann weiter auf dem schmalen Gehweg an zahlreichen Ein- und Ausgängen der dortigen Geschäfte vorbei. 🙄 Ich verlor ihn dann aus den Augen, da mit § 5 (8) StVO in der engen Straße kein Vorankommen mehr war.

Als ich dann nach zwei Rotphasen in der „Pole Position“ an der Ampel in der Ludwigstraße stand, kam auf dem Gehweg rechts von mir aus der Luitpoldstraße (das  ignorierend) ein Typ (in „zivil“) auf einem schicken Rennrad angerauscht, überfuhr schnell die grüne Fußgängerampel und „ordnete“ sich dann von der Insel aus nach links in den fließenden Verkehr der Kaiserstraße ein. 🙄

65 benutzungspflichtige Meter

Mir ist grade aufgefallen, dass ich schon seit letzten Herbst ein paar Fotos eines typischen Stummel-Radwegelchens auf der Festplatte rumfliegen habe. Ich hatte am 18. Oktober per e-mail die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben um Um- bzw. Entschilderung gebeten – bis heute tat sich aber nichts. 🙄

Das schmale Wegelchen (siehe Beitragsbild) findet man an der K 25 am „Jugenddorf Sickingen“ bei Waldfischbach-Burgalben. Jene Kreisstraße erhielt etwa um 2000 bis 2005 herum einen neuen Verlauf durch das Klappertal parallel zur B 270. So wurde die sehr enge Passage über den „Roten Stich“ am Kohlhaufen entschärft. „65 benutzungspflichtige Meter“ weiterlesen

Auffahrunfall vor Minikreisel in Landau

Man merkt, dass nun wirklich „Fahrradsaison“ ist, kaum ein Tag, an dem man keine Meldung mit Radfahrerbezug in den Polizei-Pressemeldungen der umliegenden Polizeidirektionen findet.

Pressemeldung vom 15. Mai 2018 der PD Landau:

Landau (ots). Am Dienstagmorgen kam es in der Reiterstraße vor dem Minikreisel zwischen einer Autofahrerin und einem Radfahrer zu einem Unfall. Beide Unfallbeteiligten beschuldigen sich gegenseitig den Unfall verursacht zu haben und machten widersprüchliche Angaben. Beide befuhren die Reiterstraße aus Richtung Obertorplatz kommend. Die 58-jährige VW-Polo-Fahrerin gab an, vor dem Minikreisel verkehrsbedingt abgebremst zu haben. Dadurch sei der Radfahrer ihr auf das Heck aufgefahren und sei zu Sturz gekommen. Der 23-jährige Radfahrer gab eine andere Version des Unfalles ab. Aus seiner Sicht habe ihn die Autofahrerin überholt und habe ihn dann geschnitten, so dass er vom Rad fiel. Dabei verletzte sich der Mann leicht an den Händen und am Knie. Am Auto entstand kein Schaden. Zur Aufklärung des Unfallherganges sucht die Polizei Zeugen. Sie können sich unter der Telefonnummer 06341- 2870 an die Polizei wenden.

Der Kreisel scheint ganz neu zu sein, in den Luftbildern von google ist er noch nicht erkennbar. Aus den regelmäßigen Erfahrungen, die ich grade vor dem Pirmasenser Kreisel in der Arnulfstraße mache, schätze ich, dass die vom Radfahrer geschilderte Version am ehesten der Wahrheit entspricht. Warum Autofahrer so oft vor Kreisverkehren oder auch ganz normalen Einmündungen Radfahrer zwanghaft überholen müssen, werde ich wohl nie verstehen. 🙄

In Abfahrt schwer gestürzt

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 14. Mai 2018:

Relsberg (ots). Auf der abschüssigen K 43 zwischen Relsberg und Hefersweiler ist am Samstagmorgen ein 44 jähriger Fahrradfahrer gestürzt. Mit erheblichen Verletzungen im Mund-/Kieferbereich wurde der Mann mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht. Gegen 11 Uhr war der Mann mit seiner Frau in Richtung Hefersweiler unterwegs gewesen. Seine ihm, etwa im Abstand von 30 Meter, folgende Frau sah, dass ihr Ehemann aus nicht erkennbaren Gründen plötzlich zu Fall kam. Die K 43 wurde kurzzeitig für den Hubschrauber gesperrt.

Gute Besserung! Spontane Vermutung meinerseits wäre ein Schlagloch oder eine andersartige Bodenunebenheit. Auf Kreisstraßen irgendwo im Nirgendwo nicht selten vorzufinden und oftmals sehr tückisch.

Zum Glück blieb dem Sturzopfer angesichts der Gesichtsverletzungen die Empfehlung eines Fullface-Helmes erspart. Ob er evtl. sogar einen Radhelm trug, wird ja (Zufall…?) nicht erwähnt. 😈

An Autobahnen erinnernde Radwege?

Der SWR meldet, dass das Land Rheinland-Pfalz in diesem Jahr 10 Millionen Euro für den Ausbau von Radwegen zur Verfügung stelle.

Bei Landesstraßen gibt es Planungen für Radwege von Kaiserslautern-Einsiedlerhof bis Kindsbach (L 50) und von Gau-Odernheim bis Biebelnheim (L 414).

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Unfallflüchtiger Tandemfahrer

Pressemeldung der PD Landau vom 12. Mai 2018:

Landau (ots). Der Fahrer eines Tandemfahrrades lehnte vehement eine polizeiliche Unfallaufnahme ab und flüchtete anschließend von der Unfallstelle, nachdem er am Freitag, gegen 11 Uhr in der Maximilianstraße auf ein bremsendes Auto aufgefahren war. Hierbei soll sich der Tandemfahrer auch Verletzungen an der linken Hand und Ellenbogen zugezogen haben. Zeugen gegenüber hätte er angegeben, in Richtung Offenbach unterwegs zu sein. Der Mann wird auf zirka 60 Jahre geschätzt, sei schlank und habe kurze graue Haare. Bei dem Fahrrad hätte es sich um ein weißes Tandemfahrrad mit Gepäckträger gehandelt.

Hmmm. Allein auf dem Tandem unterwegs – und dann nach einem Unfall, bei dem man sich selbst verletzt hat, einfach die Fliege machen… 🙄

Polizeiliche Radhelmpropaganda

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 13. Mai 2018:

Ruthweiler (ots). Glück hatte ein 9-jähriger Junge aus Namibia, der sich derzeit zu Besuch in Deutschland aufhält. Er fuhr gestern Nachmittag gegen 15.00 Uhr mit dem Fahrrad zusammen mit seinem gleichaltrigen Freund die abschüssige Straße Am Spelzenacker hinunter. Da in Namibia Linksverkehr gilt, fuhr er aus Gewohnheit auf der linken Straßenseite. In einer scharfen Linkskurve, unter einer Unterführung, kam ein 59-jähriger Cabriofahrer entgegen, der einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte. Der Junge flog bei dem Aufprall über den Fahrradlenker und blieb kurz auf dem Boden liegen. Wie durch ein Wunder – wohl auch weil er einen Fahrradhelm trug – hatte er sich hierbei keinerlei Verletzungen zugezogen, was der verständigte Rettungsdienst nach kurzer Untersuchung bestätigte. An dem Pkw entstand Sachschaden.

Man verliert da echt so langsam die Lust, die Radhelmpropaganda läuft wieder auf Hochtouren…!

Der Glaube an „Wunder“ durch Fahrradhelme weist dabei die klassischen Merkmale einer Religion auf. Und der Rettungsdienst, der keinerlei Kompetenz innehat, um zu beurteilen, ob das Stück Styropor hier überhaupt eine Wirkung entfaltet hat, stimmt in das Halleluja mit ein. 🙄 Geprießen sei unser Heilig’s Styropor’le! Hätte der Junge keinen aufgehabt, hätte man es wohl schlicht nicht erwähnt, weil es nicht zur Propaganda gepasst hätte.

Mit Radhelm überlebt man also sogar Frontalzusammenstöße mit Autos völlig unverletzt! Scheinbar hat der Radhelm ja also auch nicht nur Kopfverletzungen, sondern Verletzungen am gesamten Körper verhindert. Ein universeller Radfahrer-Schutzschild quasi!

Deshalb: 24/7-Fußgänger- und Autofahrerhelme müssen ebenfalls endlich Pflicht werden!

Pedelecfahrerin bleibt an Sperrpfosten hängen

Pressemeldung der PD Landau vom 12. Mai 2018:

Venningen (ots). Am 11.05.2018, gegen 18:20 Uhr, befuhr eine 47jährige mit ihrem Pedelec den Radweg von Großfischlingen in Richtung Venningen. Vor ihr fuhr ihr Ehemann. Kurz vor Venningen übersah sie die Sperrstange in Höhe der Brücke, blieb daran hängen und kam zum Sturz. Durch diesen Unfall wurde ein Finger der rechten Hand teilweise abgerissen. Sie wurde mit dem DRK in ein nah gelegenes Krankenhaus verbracht.

Klingt übel. Da ich u. a. nicht nachvollziehen konnte, was in der Pressemeldung mit „Sperrstange“ gemeint ist, hab ich bei der PI Edenkoben nochmal nachgefragt.

Der Unfall geschah auf der Brücke über den Triefenbach. Ob der Weg dort mit Zeichen 240 StVO (oder anderweitig) beschildert ist, wurde erst gar nicht ermittelt. 🙄

Man meint jedenfalls mit der „Sperrstange“ einen (senkrechten) rot-weiß lackierten Sperrpfosten im Sinne des § 43 (1) StVO. Auf Radwegen halte ich die Dinger jedoch eher für Verkehrshindernisse gem. § 32 (1) S. 1 StVO.

Alltagserlebnisse (Teil 34)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren! ?

Der verrückte Brücken-Freitag

Was ich am Freitag (11. Mai) nach dem Vatertag binnen 20 Minuten an Blödsinn erlebt habe, reicht sonst locker für eine halbe Woche. 🙄 Muss wohl am Restalkohol gelegen haben, der heute Vormittag beim ein oder anderen noch nicht gänzlich abgebaut war…

An- und Einfahren (1)

Es fing schon relativ haarig an. Ich stand am  der Kreuzung Johannes- und Leinenweberstraße (Fahrtrichtung Nordost). Schaute nach links und rechts, bemerkte keinen Verkehr und fuhr los (gradeaus). Just in dem Moment, in welchem ich in die Pedale trat, startete vom rechten Fahrbahnrand (wie in Pirmasens üblich, halbhüftig auf dem Gehweg geparkt) ein Auto, welches mir dann noch ziemlich nah auf die Pelle rückte. § 10 StVO gilt auch dann, wenn man in einer  vom Fahrbahnrand anfährt. Links geblinkt wurde nämlich auch nicht.

Abbiegen (4)

Es ging weiter mit einer Falschabbiegerin im klassischen Hausfrauenpanzer. Wie grade erst kürzlich, wurde am Winzler Tor aus der oberen Kreuzgasse (nach links in die Winzler Straße abgebogen, obwohl dort ein  steht. Ein die Winzler Str. in westlicher Richtung befahrendes Auto musste während des „Wendemanövers“ dann auch anhalten. Ich setzte meinen Weg fort und bog nach links von der Winzler Str. in die Fröhnstraße (Richtung Pirminiusstraße) ab.

An- und Einfahren (2)

Dort fuhr dann vom linken Fahrbahnrand der Fröhnstraße (was immer er dort auch zu suchen hatte…) ein Mann in einem alten Opel mit Ehefrau auf dem Beifahrersitz seelenruhig ohne zu blinken und Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr (mich) an – und bog vor mir in Richtung Pirminiusstraße (Kaufland) rechts ab.

Überholmanöver (64) & Rotlicht (7)

Die kurze, aber ziemlich steile Rampe von der Schäferstraße in die Gärtnerstraße bis zur Kreuzung Bahnhofstraße ist für viele Alltagsradler ein unüberwindbares Hindernis. Ich wuchte mich da immer relativ zügig hoch. 😎 Den beiden Autofahrern hinter mir ging das aber immer noch nicht schnell genug. Also wurde einfach die Abbiegespur zum Sparkassen-Parkhaus samt Sperrfläche überfahren und ich somit rechts überholt. Als Sahnehäubchen fuhr der letzte der beiden bei Knallrot (> 1 Sek.) über die dortige Ampel rechts in die Bahnhofstraße ein.

Überholmanöver (65) & Rotlicht (8)

Nach einem Stop bei der Sparda-Bank (sehr empfehlenswert; immer noch ohne Kontoführungsgebühren) ging es über die Dankelsbachstraße retour Richtung Gärtnerstraße. Vor der Ampelkreuzung Zweibrücker Str. und Schlossstraße überholte mich eine Frau mit geringem Tempo; zog dann aber immer weiter und weiter nach rechts, sodass ich zum Abbremsen genötigt wurde. Madame raste dann aber noch schnell um die inzwischen auch schon vor mehr als 2 Sekunden auf rot umgesprungene Ampel. Da stand ich dann und wartete auf das nächste Drama… 🙄 😉

Stockender Verkehr (1)

Es gibt da ja diesen § 11 (1) StVO, schauen wir mal kurz, was da drinsteht:

Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

Tja. Zwei LKW-Fahrer, die aus der Rodalber Straße in die Schlossstraße einbogen, interessierte der sichtlich stockende Verkehr nicht. So stand dann der Vordere samt Anhänger quer über der Kreuzung, als meine Ampel auf Grün wechselte. Er musste auch warten, weil die Fußgängerampel links der Kreuzung inzw. auch grün zeigte und dort ein Fußgänger stand. Ich windete mich dann um die Lücke zwischen den beiden Brummis – und floh aus dieser offenbar völlig verrückt gewordenen Stadt Richtung Blümelstal.

Abbiegen (5)

Dann war längere Zeit Ruhe. Der „verrückte Freitag“ wurde dann von einem rücksichtslosen Linksabbieger in der Hermersberger Hauptstraße (L 473) abgeschlossen, der kackfrech ohne auf meinen Vorrang (§ 9 Abs. 3 und 5 StVO) zu achten, von sich aus gesehen nach links zum Parkplatz des dortigen Wasgau-Marktes einbog. Ich musste abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden.

E-Biker verunfallt – mit Helm im Rucksack

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Mai 2018:

Ranschbach (ots). Infolge des sandigen Untergrundes rutschte das Rad ohne Fremdverschulden eines 74-jährigen Radfahrers auf einem Feldweg bei Ranschbach am 9.5.2018, gg. 14.15h weg. Bei dem Sturz verletzte sich der Radfahrer, der zur Versorgung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht wurde. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Radfahrer zwar einen Helm mitführte, dieser aber im Rucksack seine Schutzwirkung nicht entfalten konnte. Ein Rat der Polizei: Ein auch bei sommerlicher Hitze getragener Radfahrhelm kann Verletzungen im Kopfbereich zumindest minimieren.

Der Mann hat sich doch offenbar überhaupt nicht schwer und auch nicht am Kopf verletzt. Was soll also wieder diese blöde Werbung von Amts wegen…?

Klingt so, als sei er evtl. berghoch auf dem nur geschotterten, HBR-beschilderten „Burgenradweg“ unterwegs gewesen und hat den „Helm“ dann halt in den Rucksack gepackt, da auch trotz E-Bikes keine großen Geschwindigkeiten erzielt werden dürften. Die Profis durften ja zum Beginn des Helmpflichtwahns wenigstens bei Bergankünften noch ihre lustigen Hütchen abnehmen. Wenn also schon Geschwindigkeiten von 10 km/h reichen, um eine Helm-„Empfehlung“ auszusprechen, sollte man wirklich auch Fußgängern damit ähnlich penetrant auf die Nerven gehen…!

Und wenn man richtig schwitzt, möchte ich so ein überflüssiges Ding wirklich nicht auf der Rübe hocken haben.