Auch auf die Gefahr hin, dass der Feind mitliest…! 😉 In der BASt-Studie V 184 (Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern) wurde schon vor vielen Jahren festgestellt, dass es eigentlich keiner Benutzungspflicht bedarf, weil ein Großteil der Radfahrer sich freiwillig von der Fahrbahn auf alles verzieht, was auch nur halbwegs nach „Radweg“ ausschaut. Sei der Zustand dieser „Infrastruktur“ noch so beschissen oder gefährlich. Trotzdem wird allgemein immer so getan, als seien der Bau von Radwegen und vor allem die unvermeidlichen blauen Schilder unbedingt notwendig. Allerdings fällt hier und da den Behörden immer wieder mal (teils über Jahre) nicht auf, dass es ja überhaupt gar keine
(oder neuerdings auch Piktogramme) gibt, die den Radfahrern überhaupt eine legale Möglichkeit gäben, von der Fahrbahnradelpflicht gem. § 2 (1) S. 1 StVO „befreit“ zu werden. „Was bist du denn für einer?“ weiterlesen