Ein absolut sinnloses Unterfangen?

Diese Frage stelle ich mir – mein radverkehrspolitisches Engagement betreffend – bekanntlich nicht zum ersten Mal. Nachdem mir das BMVI vergangene Woche in Sachen B 10 den Stinkefinger gezeigt hatte, war meine Motivation so ziemlich am absoluten Nullpunkt angelangt, weshalb ich beschloss, diesen Blog mindestens eine Woche ruhen zu lassen. Seit mehreren Jahren versuche ich, als Einzelkämpfer in einer völlig autoverrückten Provinz Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen, die andernorts inzwischen selbstverständlich sind. Auch wenn in dieser Zeit natürlich der ein oder andere, kleinere oder auch größere Erfolg dabei heraussprang – ich hatte nie das Gefühl, auf Verwaltungsseite irgendwelche grundlegenden Fortschritte zu erkennen. „Ein absolut sinnloses Unterfangen?“ weiterlesen

B 10: Finaler Stinkefinger vom BMVI

Dem BMVI war die Antwort auf meine Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde nicht einmal Papier wert; ich erhielt heute eine e-mail vom Referat, das schon bisher nicht gerade dadurch auffiel, an diesem Thema besonders interessiert oder besonders kompetent zu sein. Die Antwort spricht denke ich für sich und den Stellenwert des Radverkehrs auf dem Land. Das BMVI ignoriert auch kackdreist die Antwort des eigenen Ministeriums auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion des Deutschen Bundestages. Ein besonderer Dank auch an Frau Karola Lambeck, ihres Zeichens Radverkehrsbeauftragte des BMVI, denn jene hält es nicht für nötig, sich dazu zu äußern. Ganz ehrlich: Ich hab einfach die Schnauze gestrichen voll; ohne Klage wird das hier nicht funktionieren. „B 10: Finaler Stinkefinger vom BMVI“ weiterlesen

Teilnahme an Verkehrsschauen

Gibt es eigentlich einen Rechtsanspruch von Verkehrsteilnehmern, an einer „Verkehrsschau“ teilzunehmen? In mehreren Beiträgen hatte ich bereits mein Missfallen darüber geäußert, dass viele Behörden (leider auch die konstruktiveren) mich hierzu in aller Regel nicht einladen; selbst dann nicht, wenn diese einzig und allein aufgrund meiner Eingaben stattfinden. Nach den beiden Verkehrsschauen der Kreisverwaltung Südwestpfalz im Herbst 2017 wurde ich nicht mehr eingeladen, auch nicht zu sogenannten „Ortsterminen„. Zuletzt hatte ich mich beispielsweise darüber auch mit der neuen Leiterin der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde unterhalten. Hier wurde die Ansicht vertreten, dass man ja schließlich den ADFC einlade – und wenn ich da nicht eintreten würde, ich im Grunde Pech hätte. Also – wie sieht die Sache mit den „Verkehrsschauen“ rechtlich eigentlich aus? „Teilnahme an Verkehrsschauen“ weiterlesen

Das MWVLW zum Thema Ortsrecht

Im Zuge meiner Eingabe zum Thema Zeichen 250 an HBR-Routen hatte ich die Bürgerbeauftragte auch um eine Stellungnahme hinsichtlich des Themas „Ortsrecht“ gebeten. Dies wurde jedoch scheinbar vergessen. Nachdem sie mir im Dezember die Stellungnahme des MWVLW mitgeteilt hatte, wollte sie diesen Vorgang recht zügig abschließen. Dies konnte ich nicht nachvollziehen, weil ich ja meine Pappenheimer kenne – und außer einer Zusage des Ministeriums, dass dazu demnächst ein Gespräch stattfinde, hier überhaupt nichts zählbares erreicht wurde. Selbst bis zum heutigen Tag wurde keine einzige HBR-Route für den Radverkehr freigegeben. Jedenfalls bat ich darum, auf jeden Fall noch eine Stellungnahme in Sachen Ortsrecht einzuholen. „Das MWVLW zum Thema Ortsrecht“ weiterlesen

Alltagserlebnisse (Teil 177)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren.

Überholmanöver (433)

Durchgezogene Linien werden ja sowieso total überbewertet. 🙄 Warum sollte man auch als Fahrer eines auf Behindertenbeförderung spezialisierten Busunternehmens einen Radfahrer in einer unübersichtlichen Rechtskurve nicht überholen? Schließlich machen das die Vordermänner (mindestens 6 oder 7 Pkw) ja auch. Und wenn dann doch Gegenverkehr kommt, dann wird der Radfahrer halt mit bestenfalls 50 cm auskommen müssen. So geschehen am Nachmittag des 19. Februar auf der L 497 in der Nähe der Imsbachermühle.

Hunde (15)

Neeeein, Burschi! Dieser Ruf ertönte gegen Ende meiner Tour am Winzler Sportplatz am Beginn des Offroad-Radwegs nach Gersbach, als ein Stückchen vor mir ein Mann die hintere, linke Tür seines Pkws öffnete. Aus dieser schoss urplötzlich ein schwarzer, mittelgroßer Wauwau direkt auf die Fahrbahn und wäre mir beinahe in die Seite gerannt. Ich konnte aber Dank meiner geschärften Sinne ausweichen – und hatte Glück, dass er keinen Hunger auf Radfahrer hatte. Ich blickte kopfschüttelnd nach hinten und rief dem Herrchen „Man könnte vielleicht auch mal kucken, ob jemand kommt…?“ zu.

Überholmanöver (434)

Förmlich mit Gewalt hatte sich am 20. Februar in der Landauer Straße in Zweibrücken der Fahrer eines weißen SUV vor dem Kreisel Hofenfelsstraße an mir vorbeiquetschen müssen. Der Fahrbahnteiler ist dort ziemlich in die Länge gezogen. Und wenn man halt keine durchgezogene Linie überfahren kann, dann müssen ca. 40 – 50 cm Abstand halt ausreichen.

Vorfahrt (62)

Uiuiui, da hatte ein Stück vor mir der rechts von der L 471 zur L 477 abbiegende und ein extra aufgestelltes Vorfahrt gewähren missachtende Bofrost-Mann einem aus der anderen Richtung links einbiegenden BMW-Fahrer aber sowas von kackfrech die Vorfahrtstraße Vorfahrt genommen. Fast verständlich, dass der BMW-Fahrer ca. 5 Sekunden lang auf die Hupe drückte.

Überholmanöver (435)

Jaja, erst Verkehrsverbote missachten, illegal eine Abkürzung für die gesperrte Mauschbacher Brücke nehmen – und dann an Radfahrern mit dürftigem Abstand vorbeibrettern. So hatte das jedenfalls ein Fahrer eines weißen SUV ein Stück vor dem Hornbacher Ortseingang am 21. Februar abgezogen. Er war auch nicht alleine unterwegs; jedes Mal, wenn ich dort fahre, sehe ich mindestens 5 abkürzende Pkw-Fahrer; heute z. B. waren es mindestens 10; die Bankette sind auch schon ziemlich runtergefahren. Die Zweibrücker Polizei scheint aber auch trotz Nachfrage weiterhin kein Interesse daran zu haben, dort wenigstens mal eine Alibi-Kontrolle zu veranstalten. ?

Überholmanöver (436)

Ey – was geht denn jetzt ab? Ich bin derjenige, der anderen immer wieder den ironischen, hochgereckten Daumen ? zeigt. Was glaubt diese ältere Dame denn bitte wer sie ist? Da überholt sie mich unbedingt noch kurz vor einer roten Baustellenampel in Höhe des Imsbacherhofes; zwar gemächlich, aber eben auch nur mit circa 40 cm Abstand. Ich rolle also wieder rechts an ihr vorbei, schaue nach hinten und schüttle mit dem Kopf. Und dann zeigt die mir (für mein „Vorbeidrängeln“…?) tatsächlich auch noch ein Daumen-hoch!? ??

Vorfahrt (63)

Jo, genau – nimm du mir in deinem fetten, dunkelgrauen SUV an der Einmündung der L 472 in die Vorfahrtstraße B 270 linksabbiegend ruhig die Vorfahrt. ? Die hätte mir – weil ich das rumpelige und stets verdreckte Wegelchen am Gelterswoog mal wieder missachtete – ja eh nicht zugestanden…!?

Fußgänger (29)

Auf dem weiter oben bereits erwähnten Offroad-Radweg zwischen Gersbach und Winzeln habe ich immer wieder mal Probleme mit Leuten, die nicht am „Fahrbahnrand“ gehen, sondern mitten auf dem Weg rumschlappen und diesen im Rudel quasi immer auf die größtmögliche Weise in Beschlag nehmen müssen. Am 23. Februar war vor mir ein Ehepaar unterwegs; ein Stock-Enterich (aka „Nordic Walker“) und seine (ebenfalls stöckelnde) Gattin. Obwohl ich mehrmals bimmelte, machten sie nicht wirklich Platz. ?

Überholmanöver (437)

Am 24. Februar schrammte der Fahrer eines dunkelgrauen Automobils mit Kennzeichen aus dem Kreis Germersheim in der Landauer Straße stadteinwärts mit sehr wenig Abstand an mir vorbei; vermutlich sollte das eine Bestrafung dafür sein, dass ich nicht im Aufklappbereich der rechtswidrig teils auf dem Gehweg geparkten Autos fahren wollte. ?

Rotlicht (80)

Klar; warum nicht? Die Ampel zeigt schon mindestens 3 Sekunden lang Rot? Da biegen wir aus der Winzler Straße doch trotzdem noch schnell nach rechts in die Waisenhausstraße ab. Ich möchte es bitte ein einziges Mal in meinem Leben erleben, dass in so einem Moment links das Blaulicht eines Streifenwagens angeht. ?

Urteil zum Befahren von Gehwegen

In meiner Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde zur Duldung des Gehwegparkens in Pirmasens hatte ich unter anderem auf das Urteil 3 K 272/18.NW des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 20. Mai 2019 verwiesen. Ein Anwohner wehrte sich gegen die Weigerung der zuständigen Behörde, in einer recht schmalen Straße mit nur sehr schmalen Gehwegen in Bad Dürkheim eine Einbahnstraßen-Regelung, vor allem zum Schutz der Fußgänger anzuordnen. Das Gericht erkannte einen eindeutigen Ermessensfehlgebrauch; auch deshalb, weil die Behörde im Widerspruchsbescheid den Fußgängern eine besondere Aufmerksamkeit abverlangte, da „im Begegnungsverkehr der Fußweg in Anspruch genommen werden müsse.“ Diese Argumentation wurde im Antrag auf Ablehnung der Klage noch einmal wiederholt. „Urteil zum Befahren von Gehwegen“ weiterlesen

Vier Kopien für 210,12 Euro…!?

Ich hatte mich die ganze Zeit gefragt, warum der LBM oder andere Behörden bislang nicht versucht haben, mich einfach mit der Gebührenkeule davon abzuhalten, diverse LTranspG-Anträge aufrechtzuerhalten? Denn das rheinland-pfälzische Landestransparenzgesetz gibt diesen (leider) dazu grundsätzlich diese (für mich die Grundidee des gesamten Gesetzes ein klein wenig ad absurdum führende) Möglichkeit. Um nicht unerwartet wegen der Einsicht in teils auch nicht einmal unbedingt besonders wichtige Dokumente („nice to have“ / „nice to know“) eine Privatinsolvenz beantragen zu müssen, beinhaltet jeder meiner Anträge einen „Disclaimer“, wonach man mir vorab Bescheid geben möge, falls dieser nicht kostenfrei erfüllt werden könne. „Vier Kopien für 210,12 Euro…!?“ weiterlesen

Alltagserlebnisse (Teil 176)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren.

Überholmanöver (431)

Am 14. Februar befuhr ich die Industriestraße in Münchweiler in Richtung des B-10-RadwegsWirtschaftswegs. Im kurvigen Bereich in der Nähe eines Baustoffhändlers überholte mich eine Frau in einem weißen Benz-Coupé. Leider kam aus der Gegenrichtung gerade ein Bus der QNV. Der durfte dann halt abbremsen.

Rotlicht (79)

Am gleichen Nachmittag huschte an der Kreuzung Blocksbergstraße – Leinenweberstraße vor mir ein grauer Golf über die gerade auf Rot umgesprungene Ampel und bog rechts ab.

Geschwindigkeit (69)

Am 15. Februar befuhr ich die durchgehend mit 30 km/h und „Lärmschutz“ beschilderte OD Hinterweidenthal (B 427, siehe Beitragsbild) mit um die 30 km/h in nördlicher Richtung. Dabei hing eine ganze Weile lang ein grauer Ford-SUV hinter mir, der auch wegen Gegenverkehr nicht überholen konnte. Dies gelang ihm erst hinter der Einmündung der Gartenstraße.

Grüßen (4)

Gegen Ende meiner Runde ignorierte ich den Wirtschaftsweg neben der K 6 zwischen Winzeln und Gersbach. Auf diesem war ein Mädchen auf einem Fahrrad unterwegs, welches gerade angehalten hatte. Es winkte mir freundlich zu, was ich sehr gerne erwidert habe. 🙂

Tiere (31)

Uaaah – renn mir jetzt aber bloß nicht ins Rad! Am 16. Februar wäre mir auf der K 6 bei Gersbach beinahe ein Eichhörnchen von rechts in die Quere gekommen. Es schlug einen Haken, rannte kurz zurück, um hinter mir dann doch über die Fahrbahn zu rennen. Glücklicherweise hatte auch der Fahrer des mir folgenden Autos gebremst.

Grüßen (5)

Auch ganz witzig war der mich mit einem hochgestreckten Arm förmlich enthusiastisch grüßende, ältere Mann, der mir am sehr milden und sonnigen 16. Februar auf der L 485 zwischen dem Stephanshof und Glashütte entgegengefahren kam.

Überholmanöver (432) + Gespräche (59)

An diesem stürmischen 16. Februar verdarb mir ein ca. 50 Jahre alter, beschnauzbarter Fahrer vom Typ „Beamter auf Lebenszeit“ eines schwarzen Mercedes-Vans mit Kennzeichen aus dem Kreis Südwestpfalz dann aber doch noch gewaltig die Laune, denn er überholte mich auf der L 478 vor dem Ortseingang Vinningen mit bestenfalls etwas mehr als einem halben Meter Abstand und zog wegen herannahenden Gegenverkehrs auch ruckartig wieder sehr schnell rüber. ? Ich wischte mir hierzu ganz zufällig eine lästige Mücke von der Stirn. Diese Geste verleitete ihn wohl dazu, hinter der Einmündung der Hauptstraße (auf dem Gehweg) anzuhalten und auf mich zu warten. Das Gedächtnis-Protokoll (mit meinen Kommentaren in blau):

  • Ich: Ihnen ist schon klar, dass demnächst ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern in die StVO aufgenommen werden soll? Finden Sie es in Ordnung, mit nur einem halben Meter an einem Radfahrer vorbeizurasen?
  • Er: Das war nicht nur ein halber Meter. Also ich fand daran jetzt nichts Schlimmes. Ich habe Sie da so rumeiern [sic!] sehen, vielleicht wegen dem Wind, und halt überholt, weil ich sah, dass das noch reicht. Außerdem muss man nicht so reagieren und den Scheibenwischer zeigen. Denn das kann schnell mal 500 Euro kosten und ist eine Straftat. Aha – da haben wir den einzigen Grund, warum der Mann überhaupt anhielt: denn er war hier das Opfer! Wenn ich irgendwo einen Radfahrer „rumeiern“ sehe (und starke Windböen vermute), ist das ein zusätzlicher, gewichtiger Grund, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten. Also: zu bremsen und zu warten.
  • Ich: Gefährliches Überholen ist übrigens auch eine Straftat, steht im § 315c StGB. Da kam Gegenverkehr. Nach § 5 StVO haben Sie nur zu überholen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist und dabei auch ausreichend Abstand zu Radfahrern halten.
  • Er: Sie kennen sich wohl aus? Man kann anders reagieren. Aha – ich hatte dann aber wohl doch eine Berechtigung, mein Missfallen auszudrücken?
  • Ich: Ja, ich kenn mich aus. Nennt sich falsches Überholen und Straßenverkehrsgefährdung. Wie anders soll ich denn z. B. denn reagieren?
  • Er: Na, irgendein Handzeichen oder so. Dann halten die Leute aber komischerweise nie an, um mit mir zu plaudern.
  • Ich: Ich reagiere so eigentlich nur bei besonders herausragenden fahrerischen Leistungen. Sie haben, obwohl Sie gesehen haben, dass ich wegen starken Windböen „rumeierte“ und Gegenverkehr kommt mit voller Geschwindigkeit knapp überholt und sind ruckartig vor mir rübergezogen, weil es mit dem Gegenverkehr eben sehr knapp geworden ist.
  • Er: Ich habe doch aber gesehen, dass das ausreicht. Da war auch nix knapp.
  • Ich: Nee, es hat eben nicht ausgereicht. Das war eine Gefährdung eines Radfahrers und des Autofahrers im Gegenverkehr. Warum können sie da nicht einfach bremsen und warten? Eilig scheinen Sie es ja nicht zu haben; sonst hätten Sie auch keine Zeit, mit mir hier zu diskutieren.
  • Er: Wie gesagt, das war nicht knapp überholt und ich war mir sicher, dass ich da vor dem Gegenverkehr vorbeikomme. Und Sie sind da so rumgeeiert. Viele (verschiedene) Argumente hatte er wirklich nicht.
  • Ich: Ihnen fehlt es an meiner Perspektive. Fahren Sie überhaupt selber Rad?
  • Er: Natürlich, hin und wieder.
  • Ich: Wie viel km im Jahr?
  • Er: Also ich zähle die km nicht. Alles klar.
  • Ich: Fänden Sie es in Ordnung, wenn ich mit so einem großen Gefährt wie dem Ihren Sie auf die gleiche Art und Weise überholen würde?
  • Er: Ja, ich hätte da wohl nix einzuwenden.
  • Ich: Kann ich mir nicht vorstellen.
  • Er. Okay, dann ist halt alles gesagt.

Für so Sachen wär eine Kamera wirklich nicht schlecht. Irgendwie hätte ich ihm auch anbieten sollen, das Experiment unter umgekehrten Ausgangsbedingungen zu wiederholen; also er (bei voller Windstärke) auf meinem Rennrad und ich in seinem Kleinbus. ? Wobei: wenn ich ihn dann überfahren würde, weil er vor lauter Schreck nach links lenkt, wär ja auch mein Rad kaputt. Nee, dann besser nicht.

Als Fazit bleibt auch in diesem Fall: Mit Sicherheit würde jede Staatsanwaltschaft hier garantiert wegen meiner aus dem Gesicht gewischten Mücke ? ein Fass aufmachen, während die unnötige Gefährdung von zwei Verkehrsteilnehmern bestenfalls für eine Owi reichen würde. ?

Zebrastreifen (25)

Nicht zum ersten Mal erwähne ich hier Autofahrer, die den Vorrang von Fußgängern an den beiden Zebrastreifen in der Winzler Straße in Höhe Uhland- und Goethestraße missachten. Am 17. Februar stand rechts ein Mann mit einem Hund. Dass man im Bereich von Zebrastreifen auch Radfahrer nicht überholen darf, ist denke ich den meisten Autofahrern völlig unbekannt. 🙄 In diesem Falle waren es gleich zwei Ahnungslose auf einmal.

Parkende behindern Demonstranten

Ich will eigentlich schon seit längerer Zeit mal einen ausführlicheren Beitrag zum Thema „Verkehrswende“ auf dem Land schreiben; besonders im Hinblick auf eine gewisse „Betriebsblindheit“, die ich vor allem bei Großstädtern verorte. Leider wird die bundespolitische Verkehrsdebatte jedoch fast ausschließlich von den Verkehrsproblemen in deutschen Großstädten bestimmt. Probleme, die es auf dem Land oder in kleineren Städten in dieser Form und Schwere oftmals gar nicht gibt. So begegnete mir in vielen Foren oder auch Blogs auch immer wieder eine gewisse, ganz selbstverständliche großstädtische Arroganz, die meiner Ansicht nach überhaupt nicht gerechtfertigt ist; vor allem dann, wenn das Auto an sich verteufelt wird. „Parkende behindern Demonstranten“ weiterlesen

Aus dem Polizeibericht (Teil 82)

Das Landespolizeipräsidium Saarbrücken gibt Fahrradkurse für Vor- und Grundschulkinder – verhängt aber eine Helmpflicht. In Landau wird ein 49-jähriger Geisterradler „übersehen“; was auch am Drogenkonsum des Autofahrers gelegen haben könnte. In Lauterecken wird ein 32-jähriger Torkelradler nach einem Einkauf angehalten. Ein Mädchen fährt in Neustadt auf dem Gehweg in die Seite eines aus einer Hofzufahrt ausfahrenden Pkw-Fahrers. In Landau missachtet ein Linksabbieger den Vorrang einer 55-jährigen Radfahrerin. Ein 54-jähriger hat Glück, dass ihn eine Polizistin in Neustadt nach einem „Tankstopp“ nur zum Schieben auffordert. „Aus dem Polizeibericht (Teil 82)“ weiterlesen