In meiner Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde zur Duldung des Gehwegparkens in Pirmasens hatte ich unter anderem auf das Urteil 3 K 272/18.NW des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 20. Mai 2019 verwiesen. Ein Anwohner wehrte sich gegen die Weigerung der zuständigen Behörde, in einer recht schmalen Straße mit nur sehr schmalen Gehwegen in Bad Dürkheim eine Einbahnstraßen-Regelung, vor allem zum Schutz der Fußgänger anzuordnen. Das Gericht erkannte einen eindeutigen Ermessensfehlgebrauch; auch deshalb, weil die Behörde im Widerspruchsbescheid den Fußgängern eine besondere Aufmerksamkeit abverlangte, da „im Begegnungsverkehr der Fußweg in Anspruch genommen werden müsse.“ Diese Argumentation wurde im Antrag auf Ablehnung der Klage noch einmal wiederholt. „Urteil zum Befahren von Gehwegen“ weiterlesen
Vier Kopien für 210,12 Euro…!?
Ich hatte mich die ganze Zeit gefragt, warum der LBM oder andere Behörden bislang nicht versucht haben, mich einfach mit der Gebührenkeule davon abzuhalten, diverse LTranspG-Anträge aufrechtzuerhalten? Denn das rheinland-pfälzische Landestransparenzgesetz gibt diesen (leider) dazu grundsätzlich diese (für mich die Grundidee des gesamten Gesetzes ein klein wenig ad absurdum führende) Möglichkeit. Um nicht unerwartet wegen der Einsicht in teils auch nicht einmal unbedingt besonders wichtige Dokumente („nice to have“ / „nice to know“) eine Privatinsolvenz beantragen zu müssen, beinhaltet jeder meiner Anträge einen „Disclaimer“, wonach man mir vorab Bescheid geben möge, falls dieser nicht kostenfrei erfüllt werden könne. „Vier Kopien für 210,12 Euro…!?“ weiterlesen
Alltagserlebnisse (Teil 176)
Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren.
Überholmanöver (431)
Am 14. Februar befuhr ich die Industriestraße in Münchweiler in Richtung des B-10-RadwegsWirtschaftswegs. Im kurvigen Bereich in der Nähe eines Baustoffhändlers überholte mich eine Frau in einem weißen Benz-Coupé. Leider kam aus der Gegenrichtung gerade ein Bus der QNV. Der durfte dann halt abbremsen.
Rotlicht (79)
Am gleichen Nachmittag huschte an der Kreuzung Blocksbergstraße – Leinenweberstraße vor mir ein grauer Golf über die gerade auf Rot umgesprungene Ampel und bog rechts ab.
Geschwindigkeit (69)
Am 15. Februar befuhr ich die durchgehend mit und „Lärmschutz“ beschilderte OD Hinterweidenthal (B 427, siehe Beitragsbild) mit um die 30 km/h in nördlicher Richtung. Dabei hing eine ganze Weile lang ein grauer Ford-SUV hinter mir, der auch wegen Gegenverkehr nicht überholen konnte. Dies gelang ihm erst hinter der Einmündung der Gartenstraße.
Grüßen (4)
Gegen Ende meiner Runde ignorierte ich den Wirtschaftsweg neben der K 6 zwischen Winzeln und Gersbach. Auf diesem war ein Mädchen auf einem Fahrrad unterwegs, welches gerade angehalten hatte. Es winkte mir freundlich zu, was ich sehr gerne erwidert habe. 🙂
Tiere (31)
Uaaah – renn mir jetzt aber bloß nicht ins Rad! Am 16. Februar wäre mir auf der K 6 bei Gersbach beinahe ein Eichhörnchen von rechts in die Quere gekommen. Es schlug einen Haken, rannte kurz zurück, um hinter mir dann doch über die Fahrbahn zu rennen. Glücklicherweise hatte auch der Fahrer des mir folgenden Autos gebremst.
Grüßen (5)
Auch ganz witzig war der mich mit einem hochgestreckten Arm förmlich enthusiastisch grüßende, ältere Mann, der mir am sehr milden und sonnigen 16. Februar auf der L 485 zwischen dem Stephanshof und Glashütte entgegengefahren kam.
Überholmanöver (432) + Gespräche (59)
An diesem stürmischen 16. Februar verdarb mir ein ca. 50 Jahre alter, beschnauzbarter Fahrer vom Typ „Beamter auf Lebenszeit“ eines schwarzen Mercedes-Vans mit Kennzeichen aus dem Kreis Südwestpfalz dann aber doch noch gewaltig die Laune, denn er überholte mich auf der L 478 vor dem Ortseingang Vinningen mit bestenfalls etwas mehr als einem halben Meter Abstand und zog wegen herannahenden Gegenverkehrs auch ruckartig wieder sehr schnell rüber. ? Ich wischte mir hierzu ganz zufällig eine lästige Mücke von der Stirn. Diese Geste verleitete ihn wohl dazu, hinter der Einmündung der Hauptstraße (auf dem Gehweg) anzuhalten und auf mich zu warten. Das Gedächtnis-Protokoll (mit meinen Kommentaren in blau):
- Ich: Ihnen ist schon klar, dass demnächst ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern in die StVO aufgenommen werden soll? Finden Sie es in Ordnung, mit nur einem halben Meter an einem Radfahrer vorbeizurasen?
- Er: Das war nicht nur ein halber Meter. Also ich fand daran jetzt nichts Schlimmes. Ich habe Sie da so rumeiern [sic!] sehen, vielleicht wegen dem Wind, und halt überholt, weil ich sah, dass das noch reicht. Außerdem muss man nicht so reagieren und den Scheibenwischer zeigen. Denn das kann schnell mal 500 Euro kosten und ist eine Straftat. Aha – da haben wir den einzigen Grund, warum der Mann überhaupt anhielt: denn er war hier das Opfer! Wenn ich irgendwo einen Radfahrer „rumeiern“ sehe (und starke Windböen vermute), ist das ein zusätzlicher, gewichtiger Grund, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten. Also: zu bremsen und zu warten.
- Ich: Gefährliches Überholen ist übrigens auch eine Straftat, steht im § 315c StGB. Da kam Gegenverkehr. Nach § 5 StVO haben Sie nur zu überholen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist und dabei auch ausreichend Abstand zu Radfahrern halten.
- Er: Sie kennen sich wohl aus? Man kann anders reagieren. Aha – ich hatte dann aber wohl doch eine Berechtigung, mein Missfallen auszudrücken?
- Ich: Ja, ich kenn mich aus. Nennt sich falsches Überholen und Straßenverkehrsgefährdung. Wie anders soll ich denn z. B. denn reagieren?
- Er: Na, irgendein Handzeichen oder so. Dann halten die Leute aber komischerweise nie an, um mit mir zu plaudern.
- Ich: Ich reagiere so eigentlich nur bei besonders herausragenden fahrerischen Leistungen. Sie haben, obwohl Sie gesehen haben, dass ich wegen starken Windböen „rumeierte“ und Gegenverkehr kommt mit voller Geschwindigkeit knapp überholt und sind ruckartig vor mir rübergezogen, weil es mit dem Gegenverkehr eben sehr knapp geworden ist.
- Er: Ich habe doch aber gesehen, dass das ausreicht. Da war auch nix knapp.
- Ich: Nee, es hat eben nicht ausgereicht. Das war eine Gefährdung eines Radfahrers und des Autofahrers im Gegenverkehr. Warum können sie da nicht einfach bremsen und warten? Eilig scheinen Sie es ja nicht zu haben; sonst hätten Sie auch keine Zeit, mit mir hier zu diskutieren.
- Er: Wie gesagt, das war nicht knapp überholt und ich war mir sicher, dass ich da vor dem Gegenverkehr vorbeikomme. Und Sie sind da so rumgeeiert. Viele (verschiedene) Argumente hatte er wirklich nicht.
- Ich: Ihnen fehlt es an meiner Perspektive. Fahren Sie überhaupt selber Rad?
- Er: Natürlich, hin und wieder.
- Ich: Wie viel km im Jahr?
- Er: Also ich zähle die km nicht. Alles klar.
- Ich: Fänden Sie es in Ordnung, wenn ich mit so einem großen Gefährt wie dem Ihren Sie auf die gleiche Art und Weise überholen würde?
- Er: Ja, ich hätte da wohl nix einzuwenden.
- Ich: Kann ich mir nicht vorstellen.
- Er. Okay, dann ist halt alles gesagt.
Für so Sachen wär eine Kamera wirklich nicht schlecht. Irgendwie hätte ich ihm auch anbieten sollen, das Experiment unter umgekehrten Ausgangsbedingungen zu wiederholen; also er (bei voller Windstärke) auf meinem Rennrad und ich in seinem Kleinbus. ? Wobei: wenn ich ihn dann überfahren würde, weil er vor lauter Schreck nach links lenkt, wär ja auch mein Rad kaputt. Nee, dann besser nicht.
Als Fazit bleibt auch in diesem Fall: Mit Sicherheit würde jede Staatsanwaltschaft hier garantiert wegen meiner aus dem Gesicht gewischten Mücke ? ein Fass aufmachen, während die unnötige Gefährdung von zwei Verkehrsteilnehmern bestenfalls für eine Owi reichen würde. ?
Zebrastreifen (25)
Nicht zum ersten Mal erwähne ich hier Autofahrer, die den Vorrang von Fußgängern an den beiden Zebrastreifen in der Winzler Straße in Höhe Uhland- und Goethestraße missachten. Am 17. Februar stand rechts ein Mann mit einem Hund. Dass man im Bereich von Zebrastreifen auch Radfahrer nicht überholen darf, ist denke ich den meisten Autofahrern völlig unbekannt. 🙄 In diesem Falle waren es gleich zwei Ahnungslose auf einmal.
Parkende behindern Demonstranten
Ich will eigentlich schon seit längerer Zeit mal einen ausführlicheren Beitrag zum Thema „Verkehrswende“ auf dem Land schreiben; besonders im Hinblick auf eine gewisse „Betriebsblindheit“, die ich vor allem bei Großstädtern verorte. Leider wird die bundespolitische Verkehrsdebatte jedoch fast ausschließlich von den Verkehrsproblemen in deutschen Großstädten bestimmt. Probleme, die es auf dem Land oder in kleineren Städten in dieser Form und Schwere oftmals gar nicht gibt. So begegnete mir in vielen Foren oder auch Blogs auch immer wieder eine gewisse, ganz selbstverständliche großstädtische Arroganz, die meiner Ansicht nach überhaupt nicht gerechtfertigt ist; vor allem dann, wenn das Auto an sich verteufelt wird. „Parkende behindern Demonstranten“ weiterlesen
Aus dem Polizeibericht (Teil 82)
Das Landespolizeipräsidium Saarbrücken gibt Fahrradkurse für Vor- und Grundschulkinder – verhängt aber eine Helmpflicht. In Landau wird ein 49-jähriger Geisterradler „übersehen“; was auch am Drogenkonsum des Autofahrers gelegen haben könnte. In Lauterecken wird ein 32-jähriger Torkelradler nach einem Einkauf angehalten. Ein Mädchen fährt in Neustadt auf dem Gehweg in die Seite eines aus einer Hofzufahrt ausfahrenden Pkw-Fahrers. In Landau missachtet ein Linksabbieger den Vorrang einer 55-jährigen Radfahrerin. Ein 54-jähriger hat Glück, dass ihn eine Polizistin in Neustadt nach einem „Tankstopp“ nur zum Schieben auffordert. „Aus dem Polizeibericht (Teil 82)“ weiterlesen
Vollsperrung der L 395 am Einsiedlerhof
In einer Pressemeldung vom 19. Februar teilt der LBM Kaiserslautern mit, dass die L 395 („Kaiserstraße“, ehemalige B 40) zwischen Kindsbach und dem Einsiedlerhof ab dem 2. März bis voraussichtlich 9. April vollgesperrt wird. Die gesamte Baumaßnahme soll bis Ende August dauern. Der Grund hierfür ist die Anlage eines weiteren, überflüssigen, einseitigen Zweirichtungswegelchens auf der Südseite der L 395, welches den Befahrenden auf jeden Fall erneut nicht an eine Autobahn erinnern wird. Die Planfeststellung zu diesem Vorhaben ist mir damals entgangen. Dieses Bauvorhaben ist im Grunde reine Geldverschwendung, weil dem „ängstlicheren“ Radverkehr mit der etwas weiter nördlich verlaufenden Industriestraße eine ausreichende Alternative zur Verfügung gestellt werden könnte. „Vollsperrung der L 395 am Einsiedlerhof“ weiterlesen
B 39: Einwendungen beim LBM eingegangen
Warum blaue Schilder erst bekämpfen, wenn sie bereits aufgestellt wurden? Wo erst gar kein (straßenbegleitender) „Geh- und Radweg“ gebaut wird, kann es auch keine mehr geben. Bislang hatte ich es trotz eines wachsamen Auges auf die Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz leider versäumt, fristgerecht formelle Einwendungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planung eines neuen Geh- und Radwegs zu erheben – wie zum Beispiel an der B 270 südlich von Kaiserslautern. Im Falle der Planungen eines Wegelchens entlang der B 39 hat das nun endlich mal geklappt. Der LBM hat mir per e-mail den Eingang meines Schreibens bestätigt. Jenes hatte ich während einer längeren Rennrad-Tour in den Briefkasten der LBM-Zweigstelle in Dahn eingeworfen. „B 39: Einwendungen beim LBM eingegangen“ weiterlesen
8. Änderung des FStrG
Vor der Abstimmung zur StVO-Novelle befasste sich der Bundesrat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar relativ unbemerkt auch im Tagesordnungspunkt 33 mit einer weiteren, den Radverkehr betreffenden, von der Bundesregierung initiierten Gesetzesänderung. Dem § 3 (1) des Fernstraßengesetz soll im Rahmen des 8. Fernstraßenänderungsgesetzes ein weiterer Satz hinzugefügt werden, um sicherzustellen, dass die Betriebswege im Zuge von Bundes-Kraftfahrstraßen und -Autobahnen künftig in der Weise gestaltet werden, um auf diesen auch Radverkehr zu ermöglichen. Insbesondere bei Flussüberquerungen in Ballungsräumen soll dem Radverkehr somit eine Benutzung dieser rein auf Kraftverkehr ausgelegten Brückenbauwerke ermöglicht werden. „8. Änderung des FStrG“ weiterlesen
Sie haben die Wahl!
Das HBR-Netz und dessen oftmals ganz eigene Beschilderung treibt mir ja gelegentlich das ein oder andere Lachtränchen in die Äuglein. Ich hatte relativ früh bemerkt, dass dieses Routensystem nichts taugt – und dementsprechend jahrelang alles ignoriert, was da so an weiß-grünen Schildern in der Landschaft rumstand. So fuhr ich im Anstieg (115 hm) von Bruchmühlbach-Miesau hinauf zur Lambsborner Wasserscheide über die L 464 auch mehrmals an einem ganz besonderen Hinweisschild vorbei, ohne von dessen Inhalt Notiz zu nehmen. Auf diesem Schild stellt der LBM Radfahrer vor eine unheimlich schwierige Wahl. „Sie haben die Wahl!“ weiterlesen
Alltagserlebnisse (Teil 175)
Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren.
Hupen (123)
Am 5. Februar hupte mich jemand aus einem weißen Pkw auf der L 496 zwischen Merzalben und der K 34 während der Vorbeifahrt an. Warum auch immer. Auf dem Abschnitt hatte ich vor ein paar Jahren auch mal einen richtigen, alten Vollhonk, der dauerhupend und wild gestikulierend auf den Radweg Wirtschaftsweg auf der gegenüberliegenden Talseite zeigte.
Hunde (14)
Etwas später fuhr ich mit dem MTB über den Rodalber Neuhof und einen geschotterten Waldweg hinauf zum Sommerwald. Im Bereich der „Ranch“ kamen mir zwei Reiterinnen entgegen, die von einem schwarz-weißen Hund begleitet wurden. Jener wechselte dann auch auf Kommando von Frauchen brav die Seite des Weges, damit ich problemlos vorbeifahren konnte.
Geschwindigkeit (67)
Der -Abschnitt in der Winzler Straße vorm Waisenhaus entwickelt sich wirklich zu einem zeitlosen Klassiker. Auch am 5. Februar wurde ich (knapp unter 30 km/h fahrend) wieder zwanghaft (über die durchgezogene Linie) überholt.
Zebrastreifen (23)
Wenige Minuten später zeigte sich am Kreisel Winzler Straße ein Mann mit einem Kinderwagen per lautstarkem „Vielen Dank“ dafür erkenntlich, dass ich angehalten hatte. Ist man in Pirmasens halt nicht gewohnt; da herrschen an den Zebrastreifen fast schon französische Verhältnisse. Nix zu danken! 🙂
Überholmanöver (428)
Am 7. Februar war sich wohl der Fahrer eines SUV mit Pferdeanhänger auf der B 427 zwischen dem Gewerbegebiet Neudahn 1 und Dahn nicht so wirklich bewusst, dass sein Ahnängsel Überbreite hat. So schrammten die nach außen vorstehenden Radkästen relativ knapp an mir vorbei. Okay; das könnte durchaus auch Boshaftigkeit gewesen sein, denn ich weiß ja nicht, was das da links neben der Fahrbahn überhaupt sein soll. Sperrflächen werden ja sowieso ständig überfahren, das muss man also gar nicht mehr erwähnen.
Rotlicht (78)
Gegen Ende meiner Tour sah ich noch einen Pkw-Fahrer, der über die inzwischen schon länger als eine Sekunde Rot zeigende Ampel aus der Winzler Str. nach links in Leinenweberstraße huschte. Mal gespannt, ob ich in meinem Leben wenigstens ein einziges Mal einen Instant-Karma-Moment im Straßenverkehr erleben werde.
Geschwindigkeit (68)
Auch am 8. Februar war sich ein Fahrer eines schwarzen SUV nicht zu Schade, im -Abschnitt der Winzler Straße am 30 km/h fahrenden Radfahrer vorbeizurasen. Die Polizei dürfte dort meiner Meinung nach durchaus auch mal eine „Candid Camera“ zum Einsatz bringen. ?
Überholmanöver (429)
Wenige Minuten später schrammte ein schwarzer BMW vor der Einmündung am SG-Sportplatz mit einem alten Mann am Steuer mit extrem wenig Seitenabstand an mir vorbei. Wird auch für dich Zeit, den Lappen abzugeben…! 🙄
Zebrastreifen (24)
Am 11. Februar stand in der Lemberger Straße (in der Nähe des Krankenhauses) eine Frau rechts am Zebrastreifen. Ich musste – aus der Rotenbühlstraße kommend – noch die eines Autofahrers beachten. Man kann auch nicht sagen, dass er die Frau ignoriert hätte. Dass jene da stand bewog ihn vermutlich dazu, noch zusätzlich Gas zu geben.
Überholmanöver (430)
Im weiteren Verlauf meiner Runde rasierte mich in Donsieders ein Fahrer eines dunkelblauen Peugeots mit GER-Kennzeichen mit sicherlich nicht viel mehr als 40 cm Abstand.
Parken (64)
Die „Linksabbiegerin“, die am gleichen Nachmittag nicht nur mir auf die Nerven ging, weil sie ihre weiße Karre unbedingt entgegen der Fahrtrichtung vor der Filiale der Winzler Sparkasse abstellen musste und dadurch den Verkehr unnötig aufhielt, hatte ich bereits im entsprechenden Beitrag erwähnt.